Bitte nicht die Verfassung aufweichen!
Eine schleichende Änderung des Verfassungschutzrechts sollte in einem freien demokratischen Staat nicht möglich sein. Aber genau dies geschieht momentan im Rahmen der in letzter Zeit fast schon zur Routine gewordenen Gesetzesänderungen im gewohnten Schnellverfahren. Das Vorhaben einer Legalisierung der verdachtsunabhängigen Verwendung des Staatstrojaners steht im Widerspruch zu Artikel 13 GG (die Unverletzlichkeit der Wohnung) der genau diese Art der Überwachung zum Schutz von Freiheits- und Persönlichkeitsrechten einschränkt.
Grundgesetz Artikel 13
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Erst einmal im System installiert, kann der Staatstrojaner nicht nur Daten auslesen, sondern auch anderen Anwendungen Zugang verschaffen oder Nachrichten und Dokumente verfälschen. Die Verpflichtung von Dienstleistern und Herstellern zur Mitarbeit beim staatlichen Hacken von privaten Geräten und Nachrichten, ohne Bedrohung oder dringendem Tatverdacht, ist doch per se eine Aufforderung zur Beihilfe bei der Unterwanderung von Art. 13 GG. Außerdem ermöglichen die dazu geschaffenen Sicherheitslücken nicht nur einem Staatstrojaner einen Zugang.
Mit der verstärkten Überwachung im öffentlichen Raum, dem Staatstrojaner und biometrischen Daten sind wir schon bald auf dem Niveau von China. Bei der derzeit laufenden (Zwangs-)Digitalisierung, künstlicher Intelligenz, womöglich noch mit der Abschaffung von Bargeld und Bewegungsprofilen entsteht ein interessanter Datenpool. Staatstrojaner (oder andere Schadprogramme), bargeldloses Bezahlen usw. mit KI machen sehr persönliche Informationen wie Bewegungsprofil, Kontakte, Gesinnung, usw. möglich. Der gläserne Mensch ist geboren.
Wer überwacht eigentlich die Überwachung?
Petitionen
- Zivilgesellschaftliche Initiative für ein Verbot biometrischer Massenüberwachung in der EU
- Offener Brief an die Bundesregierung zum Staatstrojaner
Info
- Zum Gesetzentwurf zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei (Bericht ECO PDF)
- EU-Maßnahmen gegen Verschlüsselung unter deutscher Beteiligung (PDF)
- Einsatz von Schadsoftware und Ausnutzen von Sicherheitslücken durch
Bundesbehörden (PDF)