Kategoriearchiv: Menschenrechte

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Handlungsfähige Bündnisse

Derzeit können die Bündnisse Nato, Uno und EU von jeweils einem Mitglied blockiert werden.

Nato und EU zeigen Solidarität in vieler Hinsicht

Die EU wird massiv von dem ungarischen Autokrat Orban bei den Bemühungen um Sanktionspakete gegen den Tyrannen Putin behindert. Schon das Öl-Embargo wurde von Orban boykottiert und konnte wegen Orbans Veto nicht planmäßig umgesetzt werden. Jetzt blockiert Orban auch das nächste Sanktionspaket das sich auch gegen den russischen, kirchlichen Patriarchen Kyrylo richtet, der als Kremeltreuer Puplizist agiert und entgegen dem chrislichen Glauben als Kriegstreiber agiert. Um handlungsfähig zu bleiben, müssen Vetorechte in bestimmten Fällen ausgesetzt werden, oder zumindest auf 2 übereinstimmende Vetos begrenzen, damit kein einzelner Autokrat die Bündnisse blockieren kann.

Ist Orban ein Fürsprecher des Kremls?

Orbans Verhalten und Äußerungen aus seinem Parlament lassen auf unangemessene Nähe zum Kreml schließen, oder was bekommt Orban vom Aggressor für die Blockade Europäischer Entscheidungen? Putins Kampagne zur Unterstützung autokratischer Systeme (Assad, Orban, Lukaschenko u.A.) darf kein Hinderungsgrund für EU-Sanktionen gegen Putin sein. Entspricht Ungarn überhaupt den grundlegenden Anforderungen eines EU-Mitgliedslandes? Diese Frage sollte man sich stellen, wenn man den Zustand, insbesondere der Pressefreiheit und der Demokratie in Ungarn etwas genauer betrachtet. Auch die Argumentation, ein Kriegstreiber wie Kirill sei durch die Glaubensfreiheit gedeckt ist falsch, da Kriegstreiberei nur noch bei den Taliban oder IS religiös begründet wird. Und das sind auch keine Europäer.

Die NATO wird von Erdogan dem türkischen Autokraten blockiert bei der Aufnahme von 2 rechtsstaatlichen Partnern, die keine Waffengeschäfte mit dem Aggressor machen und Stützpunkte der Nato boykottieren. Vetorechte sollten in einer Weltordnung, oder in Bündnissen von mindestens 2 Partnern erfolgen, damit die Interessen der Bündnisse überwiegen. Ansonsten müsste man autokratisch verwaltete Staaten aus Bündnissen rechtsstaatlicher, demokratischer Staaten ausschließen beziehungsweise das Vetorecht bis zum Erreichen von demokratischer Rechtsstaatlichkeit entziehen. Denn in der derzeitigen Situation zeigt sich, dass einzelne unzuverlässige Bündnispartner, ohne echte Rechtsstaatlichkeit oder demokratischer Führung durch ein Veto komplette Bündnisse im Notfall behindern können. Die Blockade einer Mitgliedschaft der Nordischen Staaten Finnland und Schweden in der NATO aufgrund rassistischer Vorbehalte eines Autokraten ist wohl ein bezeichnendes Ereignis für diesen Missstand.

Kapitalismus vs. sozialistische Autokratie

Die Frage nach den Werten wird in diesem Zusammenhang oft aufgeworfen und muss auch an alle Beteiligten gestellt werden. Selenski sagt ja, die Ukraine kämpfe auch für unsere Werte. Hier stellt sich mir die Frage ob wir im „Westen“ noch wissen was unsere Werte sind. Demokratie und Freiheit werden da gerne als Werte angegeben. Diese Antwort ist aber nur teilweise richtig. Denn, wie schon der Name bezeichnet, dreht es sich beim Kapitalismus nicht um Demokratie und Freiheit, sondern schlicht um die Herrschaft des Kapitals. Sozialismus, wie Russland gerne seine oligarchisch, autokratische Regierungsform fälschlicherweise bezeichnet, ist nicht per se schlecht und könnte auch, demokratisch kontrolliert, eine mögliche Staatsform sein die trotz zunehmender Digitalisierung auf sozialer Gerechtigkeit basiert. Dies ist aber weder in China noch in Russland wirklich der Fall. Beide Länder werden autokratisch regiert und verletzen massenhaft Menschenrechte ohne echte Rechtsstaatlichkeit. Ihre Macht beziehen sie aber zum größten Teil aus der Gier des Kapitals, was uns zu denken geben sollte auf der Suche nach gerechteren, tragfähigeren Regierungs- und Bündnisformen.

Sicherheitsrisiko Türkei

Recep Tayyip Erdogan im Terrorwahn

Erdogan im Terrorwahn

Ein Mitglied der Nato deklariert eigenständig eine Volksgruppe zu Terroristen, das ist indiskutabel!

Die Kurden aus dem Irak und Syrien sind alles andere als Terroristen, sie haben hunderte von IS-Kämpfern gefangen genommen, die aufgrund der Kumpanei Erdogans mit dem IS bei einem Angriff und einem Bombardement gemeinsam mit Russland wieder frei gelassen werden mussten.

Erdogan hat mit der Gründung eines islamischen Staates die Wahlen gewonnen und hält sich seither in autokratischer Weise an der Macht. Mit einem „getürkten“ Putsch schaltet er gezielt die Opposition aus und tauscht alle unliebsamen oder noch schlimmer intelligenten Richter, Lehrer, Professoren und Militärs gegen obrigkeitshöriges Personal aus. Qualifikation spielte dabei wohl eine untergeordnete Rolle.

Ist die Türkei unter Erdogan noch ein vertrauenswürdiges Mitglied der Nato?

Erdogan scheute sich nicht eine militärische Durchsetzung von Messungen und Bohrungen in europäischen Gewässern in griechischem Hoheitsgebiet umzusetzen. Griechenland ist auch ein Mitgliedsstaat der Nato, dessen Hoheitsgebiet in der Angst um vermeintliche Nachteile in der Verteilung von der Türkei eklatant verletzt wurde.

Waffenkäufe aus Russland und mit Putin abgestimmte Militäraktionen in Nordsyrien ergeben auch nicht gerade ein vertrauenswürdigeres Bild der Türkei als Nato Partnerland. Die derzeitige Nötigung der übrigen Nato Partner zum Hochverrat an den Truppen, die den IS unter hohen Verlusten fast alleine besiegten, durch die Verweigerung der Zustimmung der Aufnahme von Finnland und Schweden in die Nato. Die militärische Nähe zu Putin in Syrien und die Befreiung von hunderten IS-Kämpfern aus kurdischer Gefangenschaft, die Sabotage des Natostützpunktes während des Putsches, der zur Verlegung nach Jordanien (nicht Nato, aber vertrauenswürdig) führte und die steigenden Investitionen russischer Oligarchen in der Türkei lassen Interessen befürchten, die den Interessen der restlichen Verbündeten der Nato entgegenstehen.

Die Türkei scheint sogar das Zentrum des Weltterrorismus zu sein, bei über 200.000 Terrorverdächtigen!
Das entspricht ungefähr der Anzahl unliebsamer Personen und Oppositionellen, die nach dem „getürkten“ Putsch vorsorglich gezielt unter Terrorverdacht gestellt und/oder von Berufsverboten betroffen sind.

Im Krieg gegen den Terror hat sich die Türkei auch nicht mit Ruhm bekleckert. Obwohl es sich dabei um einen Bündnisfall handelte, benutzte Erdogan diesen Krieg gegen den Islamischen Staat, um „seinen Krieg“ gegen die Kurden, auch unter Zuhilfenahme des IS und Russland, zu führen. In Zeiten wie der jetzigen, wo das Bündnis Einigkeit so dringend benötigt, sind solche „Partner“ eher störend als hilfreich. Hier sollte man auch über einen Ausschluss von kollaborierenden Partnern nachdenken. Autokratische Regierungen stellen per se ein Sicherheitsrisiko dar, weswegen vom Verkauf von modernen Waffensystemen an solche Länder abgesehen werden sollte, um nicht potenzielle Gegenspieler zu stärken.

Erdogans Machtpoker in der Nato

.. und täglich grüßt das Murmeltier

Erdoğans Donbass-Friedensinitiative

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Herr Schröder hat Recht

Schroeder und Putin in Zweisamkeit

In trauter Zweisamkeit

Der Krieg in der Ukraine ist eine Folge politischen Versagens. Auch, dass militärische nicht die einzigen Optionen sein sollten, sich in Europa besser aufzustellen ist nicht von der Hand zu weisen. Sanktionen gegen Oligarchen, Regierungsbeamte und Freunde Putins sollten trotzdem verschärft werden.

Der unbedingte Glaube an das Wachstum in der Marktwirtschaft ist treibend bei den zahlreichen Verfehlungen in der westlichen Welt. Freiheit und Demokratie als Werte finden viel Zuspruch in den meisten Teilen der Welt. Bei der Umsetzung seiner Werte steht der Westen mit verschiedenen Modellen erst am Anfang. Allerdings ist freies Denken aber auch die Grundlage für echten Fortschritt und Innovation. Aus diesem Grunde sind autoritäre Staatsformen, die freies Denken unterbinden in ihrer Entwicklung behindert.

Nach den Äußerungen von Gerhardt Schröder gegenüber einer Amerikanischen Zeitung, dass sein Gönner Putin, bekannt durch dessen autokratischen Führungsstil, den Herr Schröder in der Vergangenheit als lupenreinen Demokraten bezeichnete. Er bereue seine Position zu Russland nicht und halte es für notwendig, die Beziehungen zu Russland trotz des Krieges aufrechtzuerhalten. Wenn er sich jetzt von Russland distanziere, würde er „das Vertrauen der einzigen Person verlieren, die den Krieg stoppen kann“. Mit der Infragestellung dass Putin keine Verantwortung für das Massaker Butsha habe, bzw. dies erst einmal bewiesen werden sollte folgt Schröder ungefiltert der russischen Kriegspropaganda.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass ex-Kanzler Schröder bei der Planung und Durchsetzung der 2. Gaspipeline eine zentrale Rolle spielte nach seiner Amtszeit im Handlungsstil Putins in dessen Kumpelsystem zum russischen Oligarchen wurde und den Vorstand über den staatlichen Energieversorgungskonzern Gazprom übernahm.

Als Mitverursacher der Abhängigkeit von russischer Energie und seinem engen Verhältnis zu Putin kennt sich Altkanzler Schröder wohl am besten aus und sollte auch deswegen nicht von der Liste der zu sanktionierenden Personen gestrichen werden. Eventuell Vertrags gebundene Zahlungen an Personen (auch Altkanzler Schröder) die sich auf dieser Liste befinden, könnten ja in Rubel erfolgen.
Bei dieser skurrilen Lage sollten auch vergangene Entscheidungen nochmals genauer betrachtet werden.

Bei der ehemaligen Funktion als Bundeskanzler und Geheimnisträger auf höchster Ebene liegt bei solchen Anzeichen doch der Verdacht der Spionage so nahe, dass die Möglichkeit einer permanenten Überwachung der Person Gerhardt Schröder wegen Spionageverdachts einen Gedanken wert ist! Schäden die durch diese Kumpanei zum Diktator Putin entstehen können, reichen weiter als die reine Geschäftspolitik um die Energieversorgung.

Die Zurückhaltung des derzeitigen Bundeskanzlers Olaf Scholz, als erster SPD-Kanzler nach Schröder ist wohl der Beratung und dem Respekt vor Gerhardt Schröder, der schon damals zum Vertrauensverlust der SPD geführt und seine Pfründe im russischen Gasgeschäft dadurch erworben hat, zuzuschreiben.

Herr Scholz „das ist kein CUM-EX-Skandal den man aussitzen kann, hier sterben Menschen, keine Euros!“

Nie Wieder

nie-wieder-wieder

sollte so ein gezielter Völkermord möglich sein! Darüber waren sich die meisten Regierungen, auch die russische, nach Hitlers Völkermord einig. Abstreiten lässt sich für Putin schlecht, einen geplanten Völkermord zu begehen, wenn man von Anfang an mobile Krematorien mit sich führt. Eine führende Rolle bei dem Massaker von Butsha ist mit der Ehrung der marodierenden Räuber zur Garde der russischen Armee auch nur noch schwer abzustreiten.

Menschenrechte sollten ausnahmslose Grundlage für jede vorstellbare Gesellschaftsform sein. Teilhabe und Fairness wären wünschenswert, finden aber häufig keine Zustimmung. Man kann nur hoffen, dass sich mehr Menschen Gedanken über den Zustand ihrer Gesellschaften und deren Werte machen.


Kritiker sind in vielen Gesellschaften eher unerwünscht, wenn sie dann aber Recht haben, werden sie richtig lästig.

Till Uhlmann

Aktenstapel 108

Europa und die Ukraine (Dokumente)

Informationen über die Abkommen der EU mit der Ukraine

ASSOZIIERUNGSABKOMMEN

zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits

PRÄAMBEL

BELGIEN,  BULGARIEN, TSCHECHEI, DÄNEMARK, DEUTSCHLAND, ESTLAND, IRLAND, DIE HELLENISCHE REPUBLIK, SPANIEN, FRANKREICH, KROATIEN, ITALIEN, ZYPERN, LETTLAND, LITAUEN, LUXEMBURG, UNGARN, MALTA, NIEDERLANDE, ÖSTERREICH, POLEN, PORTUGAL, RUMÄNIEN, SLOWENIEN, SLOWAKEI, FINNLAND, SCHWEDEN, GROSSBRITANNIEN,

als Vertragsparteien des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, im Folgenden „Mitgliedstaaten“, DIE EUROPÄISCHE UNION, im Folgenden „Union“ oder „EU“, und DIE EUROPÄISCHE ATOMGEMEINSCHAFT, im Folgenden „EAG“, einerseits und DIE UKRAINE andererseits, im Folgenden zusammen „Vertragsparteien“

Links zu den Dokumenten
  • UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der engen historischen Beziehungen und der immer engeren Bindungen zwischen den Vertragsparteien sowie ihres Wunsches, die Beziehungen in ehrgeiziger und innovativer Weise zu vertiefen und zu erweitern,
  • IN DEM BEKENNTNIS zu engen, dauerhaften Beziehungen auf der Grundlage gemeinsamer Werte, nämlich Achtung der demokratischen Grundsätze, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten, Nichtdiskriminierung von Minderheiten und Achtung der Vielfalt, Menschenwürde und Bekenntnis zu den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft, was die Beteiligung der Ukraine an der europäischen Politik erleichtern würde,
  • IN DER ERKENNTNIS, dass die Ukraine als europäisches Land durch eine gemeinsame Geschichte und gemeinsame Werte mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbunden ist und sich zur Förderung dieser Werte bekennt,
  • IN ANBETRACHT der Bedeutung, die die Ukraine ihrer europäischen Identität beimisst,
  • UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der starken Unterstützung, die die Entscheidung der Ukraine für Europa in der Öffentlichkeit des Landes findet,
  • IN BEKRÄFTIGUNG der Tatsache, dass die Europäische Union die auf Europa gerichteten Bestrebungen der Ukraine anerkennt und ihre Entscheidung für Europa begrüßt, einschließlich ihrer Zusage, eine vertiefte und tragfähige Demokratie und eine Marktwirtschaft aufzubauen,
  • IN DER ERKENNTNIS, dass die gemeinsamen Werte, auf die sich die Europäische Union stützt, nämlich Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit, auch wesentliche Elemente dieses Abkommens sind,
  • IN ANERKENNUNG der Tatsache, dass die politische Assoziation und die wirtschaftliche Integration zwischen der Ukraine und der Europäischen Union von Fortschritten bei der Umsetzung dieses Abkommens und der Erfolgsbilanz der Ukraine bei der Sicherstellung der Achtung gemeinsamer Werte sowie von Fortschritten bei der Annäherung an die EU im politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bereich abhängen,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur Umsetzung aller Grundsätze und Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), insbesondere der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki von 1975, der Abschließenden Dokumente der Folgetreffen in Madrid und Wien von 1991 beziehungsweise 1992, der Pariser Charta für ein neues Europa von 1990, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 und der Konvention des Europarats zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950,
  • IN DEM WUNSCH, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu stärken und sich am wirksamen Multilateralismus und an der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zu beteiligen und zu diesem Zweck insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen (VN), der OSZE und des Europarats eng zusammenzuarbeiten,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur Förderung der Unabhängigkeit, Souveränität, territorialen Unversehrtheit und Unverletzlichkeit der Grenzen,
  • IN DEM WUNSCH, unter Berücksichtigung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), eine immer stärkere Annäherung der Standpunkte in bilateralen, regionalen und internationalen Fragen von beiderseitigem Interesse zu erreichen,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur erneuten Bekräftigung der internationalen Verpflichtungen der Vertragsparteien zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln und zur Zusammenarbeit bei Abrüstung und Rüstungskontrolle,
  • IN DEM WUNSCH, den Reform- und Annäherungsprozess in der Ukraine voranzubringen und damit einen Beitrag zur schrittweisen wirtschaftlichen Integration und zur Vertiefung der politischen Assoziation zu leisten,
  • IN DER ÜBERZEUGUNG, dass die Ukraine die politischen, sozioökonomischen und institutionellen Reformen durchführen muss, die für eine wirksame Umsetzung dieses Abkommens erforderlich sind, und in dem Bekenntnis zur entschlossenen Unterstützung dieser Reformen in der Ukraine,
  • IN DEM WUNSCH, die wirtschaftliche Integration im Einklang mit den sich aus der Mitgliedschaft der Vertragsparteien in der Welthandelsorganisation (WTO) ergebenden Rechten und Pflichten unter anderem durch eine vertiefte und umfassende Freihandelszone als Bestandteil dieses Abkommens und eine weitreichende Annäherung der Regelungen, zu verwirklichen,
  • IN DER ERKENNTNIS, dass eine solche vertiefte und umfassende Freihandelszone, die mit dem weiterreichenden Prozess der Annäherung der Rechtsvorschriften verknüpft ist, einen Beitrag zu der in diesem Abkommen vorgesehenen weiteren wirtschaftlichen Integration in den Binnenmarkt der Europäischen Union leisten wird,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur Entwicklung eines neuen, günstigen Klimas für die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien und vor allem für die Entwicklung von Handel und Investitionen und die Förderung des Wettbewerbs, was für die Umstrukturierung und Modernisierung der Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur Intensivierung der Zusammenarbeit im Energiebereich, die auf der Zusage der Vertragsparteien aufbaut, den Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft umzusetzen,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit, zur Erleichterung des Ausbaus der entsprechenden Infrastruktur und zur Verstärkung der Marktintegration und der Annäherung der Regelungen an die zentralen Elemente des EU-Besitzstands, zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie zur Verwirklichung eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit und Sicherung,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur Intensivierung des Dialogs – auf der Grundlage der fundamentalen Grundsätze der Solidarität, des gegenseitigen Vertrauens, der gemeinsamen Verantwortung und der Partnerschaft – und der Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Asyl und Grenzmanagement nach einem umfassenden Konzept, das der legalen Migration Rechnung trägt, sowie zur Zusammenarbeit beim Vorgehen gegen illegale Einwanderung und Menschenhandel und bei der Sicherstellung der effizienten Umsetzung des Rückübernahmeabkommens,
  • IN DER ERKENNTNIS, wie wichtig es ist, dass zu gegebener Zeit eine Regelung für visumfreies Reisen für die Staatsbürger der Ukraine eingeführt wird, sofern die Voraussetzungen für eine gut gesteuerte und gesicherte Mobilität erfüllt sind,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Geldwäsche, zur Verringerung des Angebots an illegalen Drogen und der Nachfrage danach und zur Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich des Umweltschutzes und zu den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung und der umweltgerechten Wirtschaft,
  • IN DEM WUNSCH, Kontakte auf Ebene der Bürger zu fördern,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur Förderung der grenzübergreifenden und interregionalen Zusammenarbeit,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur schrittweisen Annäherung der Rechtsvorschriften der Ukraine an die der Union nach Maßgabe dieses Abkommens und zu ihrer wirksamen Anwendung,
  • UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Tatsache, dass dieses Abkommen künftigen Entwicklungen in den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine nicht vorgreifen wird, sondern sie zulässt,
  • IN BEKRÄFTIGUNG der Tatsache, dass die Bestimmungen dieses Abkommens, die in den Geltungsbereich von Titel V des Dritten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen, das Vereinigte Königreich und Irland als eigene Vertragsparteien und nicht als Teil der Europäischen Union binden, es sei denn, die Europäische Union notifiziert der Ukraine gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich und/oder Irland, dass das Vereinigte Königreich und/oder Irland im Einklang mit Protokoll Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Anhang des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union als Teil der Europäischen Union gebunden sind. Wenn das Vereinigte Königreich und/oder Irland nach Artikel 4a des den Verträgen beigefügten von Protokoll Nr. 21 oder nach Artikel 10 von Protokoll Nr. 36 über die Übergangsbestimmungen im Anhang der Verträge nicht mehr als Teil der Europäischen Union gebunden sind, unterrichtet die Europäische Union zusammen mit dem Vereinigten Königreich und/oder Irland die Ukraine unverzüglich über jede Änderung von deren Position; in diesem Fall bleiben sie als eigene Vertragsparteien an die Bestimmungen des Abkommens gebunden. Dies gilt im Einklang mit Protokoll Nr. 22 über die Position Dänemarks im Anhang der Verträge auch für Dänemark —

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Artikel 1

Ziele

  1. Zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits wird eine Assoziation gegründet.
  2. Ziel dieser Assoziation ist es,
    1. die schrittweise Annäherung zwischen den Vertragsparteien auf der Grundlage gemeinsamer Werte und enger, privilegierter Bindungen zu fördern und die Assoziierung der Ukraine mit der Politik der EU sowie ihre Teilnahme an Programmen und Agenturen zu verstärken;
    2. einen geeigneten Rahmen für einen intensiveren politischen Dialog in allen Bereichen von beiderseitigem Interesse zu bieten;
    3. Frieden und Stabilität in ihrer regionalen und internationalen Dimension im Einklang mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki von 1975 sowie den Zielen der Pariser Charta für ein neues Europa von 1990 zu fördern, zu erhalten und zu stärken;
    4. die Voraussetzungen für intensivere Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu schaffen, die zur schrittweisen Integration der Ukraine in den Binnenmarkt der EU führen, unter anderem durch die in Titel IV (Handel und Handelsfragen) vorgesehene Errichtung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone, und die Anstrengungen der Ukraine zu unterstützen, den Übergang zu einer funktionierenden Marktwirtschaft unter anderem durch die schrittweise Annäherung ihrer Rechtsvorschriften an die der Union zu vollenden;
    5. die Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit zu intensivieren, um die Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu stärken;
    6. die Voraussetzungen für eine immer engere Zusammenarbeit in anderen Bereichen von beiderseitigem Interesse zu schaffen.

TITEL I

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Artikel 2

Die Achtung der demokratischen Grundsätze, Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie sie insbesondere in der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki von 1975, der Pariser Charta für ein neues Europa von 1990 und anderen einschlägigen Menschenrechtsübereinkünften, darunter die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der VN und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, festgelegt sind, sowie die Achtung des Rechtsstaatsprinzips sind die Grundlage der Innen- und der Außenpolitik der Vertragsparteien und wesentliche Elemente dieses Abkommens. Die Förderung der Achtung der Grundsätze der Souveränität und territorialen Unversehrtheit, Unverletzlichkeit der Grenzen und Unabhängigkeit sowie die Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, dazugehörigem Material und Trägermitteln sind ebenfalls wesentliche Elemente dieses Abkommens.

Artikel 3

Die Vertragsparteien erkennen an, dass sich ihre Beziehungen auf die Grundsätze der freien Marktwirtschaft stützen. Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, die Bekämpfung der Korruption, die Bekämpfung der verschiedenen Formen der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und des Terrorismus, die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der wirksame Multilateralismus sind für die Intensivierung der Beziehungen zwischen den Vertragsparteien von zentraler Bedeutung.

TITEL II

POLITISCHER DIALOG UND REFORMEN, POLITISCHE ASSOZIATION, ZUSAMMENARBEIT UND ANNÄHERUNG IM BEREICH DER AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK

Artikel 4

Ziele des politischen Dialogs

  1. Der politische Dialog zwischen den Vertragsparteien wird in allen Bereichen von beiderseitigem Interesse weiterentwickelt und verstärkt. Dadurch wird die schrittweise Annäherung in außen- und sicherheitspolitischen Fragen gefördert, um die Ukraine immer stärker in den europäischen Raum der Sicherheit einzubeziehen.
  2. Ziel des politischen Dialogs ist es,
    1. die politische Assoziation zu vertiefen und die Annäherung und Wirksamkeit der Politik und der Sicherheitspolitik zu verstärken;
    2. die internationale Stabilität und Sicherheit auf der Grundlage eines wirksamen Multilateralismus zu fördern;
    3. die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen den Vertragsparteien im Bereich der internationalen Sicherheit und des internationalen Krisenmanagements zu verstärken, insbesondere um die globalen und regionalen Herausforderungen und wichtigsten Gefahren zu bewältigen;
    4. die ergebnisorientierte, praktische Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zur Verwirklichung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in Europa zu fördern;
    5. die Achtung der demokratischen Grundsätze, die Rechtsstaatlichkeit und die verantwortungsvolle Staatsführung, die Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten, die Nichtdiskriminierung von Minderheiten und die Achtung der Vielfalt zu stärken und einen Beitrag zur Konsolidierung innenpolitischer Reformen zu leisten;
    6. einen Dialog zwischen den Vertragsparteien im Bereich Sicherheit und Verteidigung zu entwickeln und ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich zu vertiefen;
    7. die Grundsätze der Unabhängigkeit, Souveränität, territorialen Unversehrtheit und Unverletzlichkeit der Grenzen zu fördern.

Artikel 5

Foren für die Führung des politischen Dialogs

  1. Die Vertragsparteien führen den politischen Dialog im Rahmen regelmäßiger Treffen auf Gipfelebene.
  2. Auf Ministerebene wird der politische Dialog in gegenseitigem Einvernehmen im Rahmen des Assoziationsrats gemäß Artikel 460 und im Rahmen regelmäßiger Treffen von Vertretern der Vertragsparteien auf Außenministerebene geführt.
  3. Der politische Dialog wird auch wie folgt geführt:
    1. im Rahmen regelmäßiger Treffen von Vertretern der Europäischen Union einerseits und Vertretern der Ukraine andererseits auf Ebene der politischen Direktoren, des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees und der Experten, einschließlich Treffen zu bestimmten Regionen und Fragen,
    2. unter voller und rechtzeitiger Nutzung aller diplomatischen und militärischen Kanäle zwischen den Vertragsparteien, einschließlich geeigneter Kontakte in Drittstaaten sowie im Rahmen der Vereinten Nationen, der OSZE und anderer internationaler Foren,
    3. im Rahmen regelmäßiger Treffen auf Ebene der hohen Beamten und der Experten der militärischen Einrichtungen der Vertragsparteien,
    4. in sonstigen Formen, einschließlich Treffen auf Expertenebene, die dazu beitragen, diesen Dialog zu verbessern und zu konsolidieren.
  4. Weitere Verfahren und Mechanismen für den politischen Dialog, einschließlich außerordentlicher Konsultationen, werden von den Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen eingerichtet.
  5. Auf parlamentarischer Ebene wird der politische Dialog in dem in Artikel 467 genannten Parlamentarischen Assoziationsausschuss geführt.

Artikel 6

Dialog und Zusammenarbeit bei internen Reformen

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um zu gewährleisten, dass ihre Innenpolitik auf den den Vertragsparteien gemeinsamen Grundsätzen, insbesondere Stabilität und Effizienz der demokratischen Institutionen und Rechtsstaatlichkeit, sowie auf der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten beruht, wie sie insbesondere in Artikel 14 genannt sind.

Artikel 7

Außen- und Sicherheitspolitik

  1. Die Vertragsparteien intensivieren ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit und fördern die schrittweise Annäherung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), behandeln insbesondere Fragen der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, regionalen Stabilität, Abrüstung, Nichtverbreitung, Rüstungs- und Waffenausfuhrkontrolle und führen einen für beide Seiten vorteilhaften intensiveren Dialog auf dem Gebiet der Raumfahrt. Die Zusammenarbeit stützt sich auf gemeinsame Werte und beiderseitige Interessen und hat das Ziel, die Annäherung und Wirksamkeit der Politik zu verstärken und die gemeinsame politische Planung zu fördern. Zu diesem Zweck nutzen die Vertragsparteien bilaterale, internationale und regionale Foren.
  2. Die Ukraine, die EU und die Mitgliedstaaten bekräftigen erneut ihr Bekenntnis zu den Grundsätzen der Achtung der Unabhängigkeit, Souveränität, territorialen Unversehrtheit und Unverletzlichkeit der Grenzen, wie sie in der Charta der VN und der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki von 1975 festgelegt sind, sowie zur Förderung dieser Grundsätze in den bilateralen und multilateralen Beziehungen.
  3. Die Vertragsparteien behandeln Herausforderungen im Zusammenhang mit diesen Grundsätzen rechtzeitig und kohärent im Rahmen des politischen Dialogs auf allen geeigneten Ebenen, die in diesem Abkommen vorgesehen sind, einschließlich auf Ministerebene.

Artikel 8

Internationaler Strafgerichtshof

Die Vertragsparteien arbeiten bei der Förderung des Friedens und der internationalen Gerichtsbarkeit zusammen, indem sie das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) von 1998 und die damit zusammenhängenden Übereinkünfte ratifizieren und umsetzen.

Artikel 9

Regionale Stabilität

  1. Die Vertragsparteien intensivieren ihre gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung der Stabilität, Sicherheit und demokratischen Entwicklung in ihrer gemeinsamen Nachbarschaft und insbesondere zur gemeinsamen Arbeit an einer friedlichen Beilegung regionaler Konflikte.
  2. Diese Anstrengungen stützen sich auf gemeinsam getragene Grundsätze für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, wie sie in der Charta der VN, der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki von 1975 und anderen einschlägigen multilateralen Dokumenten festgelegt sind.

Artikel 10

Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und militärisch-technologische Zusammenarbeit

  1. Die Vertragsparteien intensivieren die praktische Zusammenarbeit bei Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, insbesondere im Hinblick auf eine Verstärkung der Beteiligung der Ukraine an von der EU geleiteten zivilen und militärischen Krisenbewältigungsoperationen sowie an entsprechenden Übungen und Ausbildungsmaßnahmen, einschließlich derer, die im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) durchgeführt werden.
  2. Grundlage der Zusammenarbeit in diesem Bereich sind Modalitäten und Regelungen zwischen der EU und der Ukraine für Konsultationen und Zusammenarbeit bei der Krisenbewältigung.
  3. Die Vertragsparteien prüfen die Möglichkeiten für eine militärisch-technologische Zusammenarbeit. Die Ukraine und die Europäische Verteidigungsagentur (EVA) stellen enge Kontakte her, um eine Verbesserung der militärischen Fähigkeiten einschließlich technologischer Fragen zu erörtern.

Artikel 11

Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen

  1. Die Vertragsparteien sind der Auffassung, dass die Weitergabe von Massenvernichtungswaffen, dazugehörigem Material und Trägermitteln an staatliche wie an nichtstaatliche Akteure eine der größten Gefahren für die internationale Stabilität und Sicherheit darstellt. Die Vertragsparteien kommen daher überein, zusammenzuarbeiten und einen Beitrag zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, dazugehörigem Material und Trägermitteln zu leisten, indem sie ihre bestehenden Verpflichtungen aus internationalen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsverträgen und -abkommen sowie andere einschlägige internationale Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen und auf einzelstaatlicher Ebene umsetzen. Die Vertragsparteien kommen überein, dass diese Bestimmung ein wesentliches Element dieses Abkommens ist.
  2. Die Vertragsparteien kommen ferner überein, zusammenzuarbeiten und einen Beitrag zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, dazugehörigem Material und Trägermitteln zu leisten, indem sie
    1. Maßnahmen treffen, um alle sonstigen einschlägigen internationalen Übereinkünfte zu unterzeichnen, zu ratifizieren beziehungsweise ihnen beizutreten und sie in vollem Umfang umzusetzen;
    2. das System einzelstaatlicher Ausfuhrkontrollen weiter verbessern, um die Aus- und Durchfuhr von mit Massenvernichtungswaffen zusammenhängenden Gütern wirksam zu kontrollieren, einschließlich einer Kontrolle der Endverwendung von Technologien und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und wirksamer Sanktionen für Verstöße gegen die Ausfuhrkontrollen.
  3. (3) Die Vertragsparteien kommen überein, einen regelmäßigen politischen Dialog aufzunehmen, der die genannten Elemente begleitet und festigt.

Artikel 12

Abrüstung, Rüstungskontrolle, Waffenausfuhrkontrollen und Bekämpfung des illegalen Waffenhandels

Die Vertragsparteien entwickeln die Zusammenarbeit bei der Abrüstung weiter, unter anderem beim Abbau ihrer Lagerbestände an überzähligen Kleinwaffen und leichten Waffen sowie bei der Bewältigung der Auswirkungen von aufgegebenen oder nicht zur Wirkung gelangten explosiven Kampfmitteln auf Bevölkerung und auf die Umwelt, wie sie in Titel V Kapitel 6 (Umwelt) genannt sind. Die Zusammenarbeit bei der Abrüstung umfasst auch die Rüstungskontrolle, Waffenausfuhrkontrollen und die Bekämpfung des illegalen Handels mit Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen. Die Vertragsparteien fördern den weltweiten Beitritt zu einschlägigen internationalen Übereinkünften und deren Einhaltung und streben an, ihre Wirksamkeit zu gewährleisten, unter anderem durch Umsetzung der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

Artikel 13

Bekämpfung des Terrorismus

Die Vertragsparteien kommen überein, auf bilateraler, regionaler und internationaler Ebene bei der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus im Einklang mit dem Völkerrecht, den internationalen Menschenrechtsnormen, dem Flüchtlingsrecht und dem humanitären Recht zusammenzuarbeiten.

TITEL III

RECHT, FREIHEIT UND SICHERHEIT

Artikel 14

Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Bei ihrer Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit messen die Vertragsparteien der Festigung des Rechtsstaats und dem Ausbau der Institutionen auf allen Ebenen im Bereich der Verwaltung im Allgemeinen und in den Bereichen Gesetzesvollzug und Rechtspflege im Besonderen große Bedeutung bei. Ziel der Zusammenarbeit ist insbesondere, die Justiz zu stärken, ihre Effizienz zu steigern, ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu gewährleisten und Korruption zu bekämpfen. Die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist Richtschnur der gesamten Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit.

Artikel 15

Schutz personenbezogener Daten

Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

Artikel 16

Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Asyl und Grenzmanagement

  1. Die Vertragsparteien bekräftigen erneut die Bedeutung einer gemeinsamen Steuerung der Migrationsströme zwischen ihren Gebieten und entwickeln den umfassenden Dialog über alle mit der Migration zusammenhängenden Fragen weiter, unter anderem über illegale Migration, legale Migration, Schleuserkriminalität und Menschenhandel sowie über die Einbeziehung der Migrationsfragen in die einzelstaatlichen Strategien für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Herkunftsgebiete der Migranten. Dieser Dialog wird auf der Grundlage der fundamentalen Grundsätze der Solidarität, des gegenseitigen Vertrauens, der gemeinsamen Verantwortung und der Partnerschaft geführt.
  2. Im Einklang mit den geltenden einschlägigen unionsrechtlichen und einzelstaatlichen Vorschriften konzentriert sich die Zusammenarbeit insbesondere auf Folgendes:
    1. Bekämpfung der wahren Ursachen der Migration, aktive Nutzung der Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit Drittstaaten und in internationalen Foren auf diesem Gebiet;
    2. gemeinsame Festlegung einer wirksamen Politik zur Verhinderung von illegaler Migration, Schleuserkriminalität und Menschenhandel, einschließlich Möglichkeiten für die Bekämpfung der Schleuser- und Menschenhändlernetze und für den Schutz ihrer Opfer;
    3. Aufnahme eines umfassenden Dialogs über Asylfragen und insbesondere Fragen in Bezug auf die praktische Umsetzung des Abkommens der VN von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967 und andere einschlägige internationale Übereinkommen sowie Sicherstellung der Beachtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung;
    4. Zulassungsregelung, Rechte und Status der zugelassenen Personen sowie die faire Behandlung und Integration von Ausländern mit legalem Wohnsitz;
    5. Weiterentwicklung operativer Maßnahmen auf dem Gebiet des Grenzmanagements:
    6. die Zusammenarbeit beim Grenzmanagement kann unter anderem Ausbildung, einen Austausch bewährter Methoden einschließlich technologischer Aspekte, einen Informationsaustausch im Einklang mit den geltenden Vorschriften und, falls angezeigt, einen Austausch von Verbindungsbeamten umfassen;die Anstrengungen der Vertragsparteien auf diesem Gebiet haben die wirksame Umsetzung des Grundsatzes des integrierten Grenzmanagements zum Ziel;
    7. Verbesserung der Dokumentensicherheit;
    8. Entwicklung einer wirksamen Rückkehrpolitik, einschließlich ihrer regionalen Dimension und
    9. Meinungsaustausch über die informelle Beschäftigung von Migranten.

Artikel 17

Behandlung der Arbeitnehmer

  1. Vorbehaltlich der in den Mitgliedstaaten und der EU geltenden Rechtsvorschriften, Bedingungen und Verfahren wird den Arbeitnehmern, die die Staatsangehörigkeit der Ukraine besitzen und im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats legal beschäftigt sind, eine Behandlung gewährt, die hinsichtlich der Arbeits-, Entlohnungs- und Kündigungsbedingungen keine auf der Staatsangehörigkeit beruhende Diskriminierung gegenüber den Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats bewirkt.
  2. Vorbehaltlich der in der Ukraine geltenden Rechtsvorschriften, Bedingungen und Verfahren gewährt die Ukraine den Arbeitnehmern, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und in ihrem Hoheitsgebiet legal beschäftigt sind, die in Absatz 1 genannte Behandlung.

Artikel 18

Mobilität der Arbeitnehmer

  1. Unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage in den Mitgliedstaaten, vorbehaltlich der Rechtsvorschriften und unter Einhaltung der Vorschriften, die in den Mitgliedstaaten und der EU für die Mobilität der Arbeitnehmer gelten,
    1. sollten die bestehenden Erleichterungen für den Zugang ukrainischer Arbeitnehmer zur Beschäftigung, die von Mitgliedstaaten in bilateralen Abkommen gewährt werden, erhalten und nach Möglichkeit verbessert werden;
    2. prüfen andere Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ähnliche Abkommen zu schließen.
  2. Der Assoziationsrat prüft, ob im Einklang mit den in den Mitgliedstaaten und der EU geltenden Rechtsvorschriften, Bedingungen und Verfahren und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage in den Mitgliedstaaten und der EU weitere günstigere Bestimmungen in zusätzlichen Bereichen gewährt werden können, einschließlich Erleichterungen für den Zugang zur Berufsausbildung.

Artikel 19

Freizügigkeit

  1. Die Vertragsparteien gewährleisten die volle Umsetzung
    1. des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Rückübernahme von Personen vom 18. Juni 2007 (durch den mit seinem Artikel 15 eingesetzten Gemischten Rückübernahmeausschuss),
    2. des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa vom 18. Juni 2007 (durch den mit seinem Artikel 12 eingesetzten Gemischten Ausschuss zur Verwaltung des Abkommens).
  2. Die Vertragsparteien bemühen sich ferner, die Mobilität der Bürger zu erhöhen und beim Dialog über Visafragen weitere Fortschritte zu erzielen.
  3. Die Vertragsparteien treffen schrittweise Maßnahmen, mit denen zu gegebener Zeit eine Regelung für visumfreies Reisen eingeführt wird, sofern die Voraussetzungen für eine gut gesteuerte und gesicherte Mobilität erfüllt sind, die in dem beim Gipfeltreffen EU-Ukraine vom 22. November 2010 vorgelegten zweistufigen Aktionsplan für die Visaliberalisierung festgelegt sind.

Artikel 20

Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus

Die Vertragsparteien arbeiten bei der Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zusammen. Zu diesem Zweck intensivieren die Vertragsparteien die bilaterale und internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet, unter anderem auf operativer Ebene. Die Vertragsparteien gewährleisten die Umsetzung der einschlägigen internationalen Standards, insbesondere der Standards der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“ (FATF) und von Standards, die den von der Union festgelegten Standards gleichwertig sind.

Artikel 21

Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Drogen sowie bei Ausgangsstoffen und psychotropen Substanzen

  1. Die Vertragsparteien arbeiten auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter Grundsätze, die sich an den einschlägigen internationalen Übereinkünften orientieren, und unter Berücksichtigung der Politischen Erklärung und der Erklärung über die Leitgrundsätze für die Senkung der Drogennachfrage, die auf der zwanzigsten Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Thema Drogen vom Juni 1998 verabschiedet wurden, in illegale Drogen betreffenden Fragen zusammen.
  2. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, illegale Drogen zu bekämpfen, das Angebot an illegalen Drogen, den Handel damit und die Nachfrage danach zu verringern und die gesundheitlichen und sozialen Folgen des Drogenmissbrauchs zu bewältigen. Darüber hinaus ist ihr Ziel die Abzweigung chemischer Ausgangsstoffe, die bei der illegalen Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen verwendet werden, wirksamer zu verhindern.
  3. Die Vertragsparteien wenden die für die Verwirklichung dieser Ziele erforderlichen Methoden der Zusammenarbeit an und gewährleisten ein ausgewogenes und integriertes Vorgehen in den betreffenden Fragen.

Artikel 22

Bekämpfung von Kriminalität und Korruption

  1. Die Vertragsparteien arbeiten bei der Bekämpfung und Prävention organisierter und sonstiger Straftaten zusammen.
  2. Diese Zusammenarbeit betrifft unter anderem Folgendes:
    1. Schleuserkriminalität und Menschenhandel, Schmuggel von Schusswaffen und illegalen Drogen und illegaler Handel damit,
    2. illegaler Handel mit Waren,
    3. Wirtschaftskriminalität, auch im Bereich der Steuern,
    4. Korruption sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor,
    5. Fälschung von Dokumenten,
    6. Computerkriminalität.
  3. Die Vertragsparteien intensivieren die bilaterale, regionale und internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet, einschließlich einer Zusammenarbeit unter Beteiligung von Europol. Die Vertragsparteien entwickeln ihre Zusammenarbeit unter anderem in folgenden Bereichen weiter:
    1. dem Austausch bewährter Methoden, unter anderem auf den Gebieten Ermittlungstechniken und Kriminologie,
    2. dem Informationsaustausch im Einklang mit den geltenden Vorschriften,
    3. dem Ausbau der Kapazitäten, einschließlich Ausbildung und, falls angezeigt, dem Austausch von Personal,
    4. den Fragen im Zusammenhang mit dem Zeugen- und Opferschutz.
  4. (Die Vertragsparteien bekennen sich zur wirksamen Umsetzung des Übereinkommens der VN gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität von 2000 und der dazugehörigen drei Protokolle, des Übereinkommens der VN gegen Korruption von 2003 und sonstiger einschlägiger internationaler Übereinkünfte.

Artikel 23

Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus

  1. Die Vertragsparteien kommen überein, im Einklang mit dem Völkerrecht, den internationalen Menschenrechtsnormen, dem Flüchtlingsrecht und dem humanitären Recht sowie den jeweiligen Gesetzen und sonstigen Vorschriften der Vertragsparteien bei der Prävention und Verfolgung terroristischer Handlungen zusammenzuarbeiten. Insbesondere kommen die Vertragsparteien überein, auf der Grundlage der vollen Umsetzung der Resolution 1373 des Sicherheitsrats der VN von 2001, der Weltweiten Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus von 2006 und sonstiger einschlägiger Übereinkünfte der VN sowie der geltenden internationalen Übereinkünfte zusammenzuarbeiten.
  2. Diese Zusammenarbeit erfolgt insbesondere durch einen Austausch von:
    1. Informationen über terroristische Gruppen und die sie unterstützenden Netze,
    2. Erfahrung und Informationen über Tendenzen des Terrorismus sowie über Mittel und Methoden zur Bekämpfung des Terrorismus, unter anderem im technischen und im Ausbildungsbereich, und
    3. Erfahrung über Terrorismusprävention.

Der gesamte Informationsaustausch erfolgt im Einklang mit dem Völkerrecht und dem einzelstaatlichen Recht.

Artikel 24

Justizielle Zusammenarbeit

Die Vertragsparteien kommen überein, die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen unter voller Nutzung der einschlägigen internationalen und bilateralen Übereinkünfte auf der Grundlage der Prinzipien der Rechtssicherheit und des Rechts auf ein faires Verfahren weiterzuentwickeln.

Die Vertragsparteien kommen überein, die justizielle Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine in Zivilsachen auf der Grundlage der geltenden multilateralen Übereinkünfte, insbesondere der Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht über internationale justizielle Zusammenarbeit und grenzübergreifende Rechtsstreitigkeiten sowie den Schutz von Kindern, weiter zu erleichtern.

Hinsichtlich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen streben die Vertragsparteien eine Verbesserung der Regelungen über gegenseitige Rechtshilfe und Auslieferung an. Dies würde gegebenenfalls den Beitritt zu den einschlägigen internationalen Übereinkünften der Vereinten Nationen und des Europarats sowie zu dem in Artikel 8 dieses Abkommens genannten Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998 und ihre Umsetzung sowie eine engere Zusammenarbeit mit Eurojust einschließen.

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Putins Krieg gegen die Zivilbevölkerung

Nur eine militärische Spezialoperation

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Die Spezialoperation dauert an, weil wir die Zivilbevölkerung schonen.
Unsere Ziele sind rein militärischer Natur!

Die derzeitige Zermürbungstaktik des Kremls durch Bombardierung ziviler Ziele, wie Krankenhäuser, Schulen, Universitäten und Wohnsiedlungen, wird in den Russischen Staatsmedien geleugnet.
Deswegen gilt mein Mitleid auch den jungen russischen Soldaten die, egal wie der Krieg ausgeht, schlechte Karten haben. Es ist zweifelhaft, ob Putin Interesse an überlebenden russischen Soldaten hat, die zurückkehren und die Wahrheit über seinen Angriffskrieg gegen die Zivilgesellschaft der Ukraine kennen. Die von Großmachtfantasien und verdrehter Geschichte geprägte Propaganda Putins ist so unglaublich, dass jeder der daran zweifelt mit Gewalt oder glaubhafter Androhung von Gewalt überzeugt werden muss. Daraus resultiert mein Zweifel an den Überlebenschancen der russischen Soldaten, diesen armen Menschen, die wahrscheinlich in Kriegsgefangenschaft besser behandelt und versorgt werden als beim russischen Militär. Deswegen ist es auch kein Wunder, dass Putin Söldner aus anderen Diktaturen verwendet die kämpfen und auch keine Probleme haben überlebende russische Soldaten sicherheitshalber zu liquidieren.
Die Familien der Soldaten sollen wohl lediglich eine posthume Ehrungen ihrer Soldaten zurück erhalten, denn überlebende Soldaten die Putins wirre Propaganda widerlegen sind ja Lügner und Volksverräter, die dann auch relativ schnell in irgendwelchen Gefängnissen verschwinden.
Unsere öffentlich rechtlichen Medien sind leider auch mit zersetzender Doktrin (Diffamierung von Ungeimpften etc..) versetzt, was deren Finanzierung in ein negatives Licht stellt. Gerne wird verschwiegen, wie Weltkonzerne ihre Marktmacht zur langfristigen Ausbeutung durch Einfluss auf Politik, Markt und Medien gebrauchen.

Maxresdefault

In westlichen Staaten werden destabilisierende Bewegungen nach dem „Donbassprinzip¹“ mit Verschwörungstheorien und Kollaborateuren beflügelt. Q-Annon, Donbass-Nazis und Teile der AFD sowie Flüchtlingsströme sind nur Beispiele dieser destabilisierenden Maßnahmen Putins. Das „Nazi“-Argument, mit dem Putin arbeitet befördert durch die Unterstützung nationalsozialistischer Bewegungen im Westen gibt ihm ein schlagkräftiges innenpolitisches Argument, quasi die ganze westliche Welt anzugreifen (entnazifizieren) Vor allem anderen aber besteht ein Interesse, an einem Russland mit Zar Putin an der Spitze einiger Oligarchen. Öffentliche Medien spielen dabei eine zentrale Rolle. Unliebsame, wahrheitsgemäße Berichterstattung ist ausnahmslos verboten und wird mit hohen Haftstrafen sanktioniert. Der geistige Zustand Putins muss unter seiner langjährigen Herrschaft schwer gelitten haben wenn er der Überzeugung ist, dass hartnäckiges leugnen der Wahrheit diese auf Dauer der russischen Bevölkerung vorenthalten würde. Im anderen Fall würde die derzeit vorhandene russische Mehrheit, die Putins Lügengeschichten (Münchhausen war ein Laie dagegen) jetzt noch glaubt, vor Enttäuschung (zurecht) zur endgültigen Zersetzung des Zarenreichs aufrufen.

militärisches Ziel

Enttäuschend ist aber auch die verhaltene Sanktionspolitik Deutschlands, wo wirtschaftliche Aspekte höher als humanitäre Aspekte gewertet werden. Das Elend der Ukrainer endet ja nicht, wenn sie geflüchtet sind, sonder sie werden mit der gnadenlosen Ausbeutung des Kapitalismus konfrontiert, die derzeit auch immer weiter außer Kontrolle gerät. Auch der Westen habt seine erklärten Feinde, die auch nichts anderes verbrochen haben, als Wahrheiten ans Licht zu bringen. Sie werden so gnadenlos verfolgt und diskreditiert, wie durch die USA. Assagne und Snowden sind die bekanntesten Verfolgte des Westens. Politischen Gegnern sollte es in Demokratien besser gehen, als im Kreml. Wahrheitsliebende Journalisten sind jedoch auch in den Demokratien bedroht. Wer Demokratie will, muss diese auch jeden Tag auf das Neue leben.

Die Aufrufe unseres europäischen Nachbarlandes zur Unterstützung und humanitärer Hilfe sind doch wohl wichtiger als über eine Impfpflicht zu reden die heimlich autokratisch durchgesetzt werden soll, obwohl schon das österreichische Verfassungsgericht sich, wohl begründet, dagegen ausgesprochen hat. Es scheint die Peinlichkeit der Zurückhaltung bei den Sanktionen und eine mangelnde Vorbereitung auf eine offene Diskussion über dieses Thema und wohl auch wegen den Verbindungen zu dem russischen Oligarchen Schröder dazu geführt zu haben, dass man dieses aktuell wichtige Thema partout nicht im Bundestag besprechen will. Dafür wird ein Angriff auf die Grundrechte gestartet und eine Impfpflicht mit einem nahezu wirkungslosen Impfstoff forciert. Das ist beschämend, wenn man betrachtet, dass es in diesem Krieg um demokratische Werte geht.

¹) mit Donbasprinzip betitle ich die Unterwanderung durch Kollaborateure und Förderung nazionalsozialistischer Bewegungen in westlichen Staaten.

Diese „militärischen“ Ziele sehen eigentlich ganz zivil aus
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der russische Diktator

Kein Herz für Nazirussland
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Putin ist genau so ein Diktator, wie wir ihn auch schon hatten und von dem uns die Weltgemeinschaft erlöst hat. Größenwahn und Unterdrückung zeichnen beide Diktatoren aus. Das hinterlässt am mentalen Zustand Putins durchaus berechtigte Zweifel. Putin geht sogar noch weiter und erklärt seiner Gesellschaft die Juden einfach als Nazis, die beseitigt werden müssen. Blitzkrieg beziehungsweise der Versuch eines solchen, Einmarsch in Länder unter fadenscheinigen Gründen sowie die Verfolgung Andersdenkender sind nahezu identisch. Ansonsten unterscheidet die beiden eigentlich nur noch das Aussehen. Deswegen ist es wichtig, dass Putin von der gesamten Weltgemeinschaft bekämpft wird. Das Land vom Judentum zu befreien entspricht exakt der Behauptung Putins der Befreiung der Ukraine von den Nazis (Entnazifizierung) und dem „Völkermord“ im Donbas Einhalt zu gebieten. Die Verfolgung des amtierenden ukrainischen Präsidenten Selenskyj, der in einer russischsprachigen jüdischen Familie aufgewachsen ist als Nazi, spottet jeglichem geschichtlichem Verständnis.

Putins schlimmster Feind ist die Wahrheit, dicht gefolgt von der Freiheit.

Bücherverbrennungen im 3. Reich entsprechen dem Vorgehen Putins gegen unabhängige Medien und die freie Meinungsäußerung.
Stigmatisierung Andersdenkender und das Verbot der wahrheitsgemäßen Berichterstattung sowie die Verfolgung von Berichterstattern, die nicht die russischen Lügen Putins als wahr anerkennen (was bei klarem Verstand unmöglich ist) spricht seine eigene Sprache. Die Sprache des Diktators Putin.

Ist Schröder ein russischer Oligarch?

Oder nur peinlich? Irgendwie sind hier die Weichen selektiv gestellt worden. Oligarchen müssten enteignet und ausgewiesen (sofern möglich) werden oder auch wahlweise als ausländische Spione verhaftet werden. (typisch russisch, das sind die so gewöhnt) Gekaufte Nationalitäten wie in Großbritannien müssten umgehend wieder entzogen werden. Firmenanteile der Oligarchen sollten ersatzlos zu gestrichen und an die Firmen zurück gegeben werden. Hier müssen wir über unseren Schatten springen und auch einmal die Kapitalkräftigen direkt angreifen. Wie man sieht, sind das ja nicht wirklich die besseren Menschen.

Der Völkermord und die Vertreibung in der Ukraine müssen umgehend gestoppt werden!

Lukaschenko hat als Handlanger in dem perfiden Plan Putins Flüchtlinge als Waffe zu gebrauchen den Vasallen gespielt und lässt auch in dem schmutzigen Krieg Putins keinen Zweifel an seiner Zusammenarbeit mit dem anderen Diktator. Bei der UN Vollversammlung wurde schnell klar, dass lediglich Diktaturen Putins Krieg nicht verurteilen. Das zeigt das wahre Gesicht des russischen Diktators. Die über Jahre geplante Invasion beschränkt sich mit Sicherheit nicht nur auf die Ukraine sondern gehört für Putin nur als Schachzug zum großen Spiel um die Macht über Europa. Hier müssen wir und unsere zahlreichen Verbündeten direkt einschreiten und diesem diktatorischem Treiben Putins Einhalt gebieten. Als Reparation sollte er dann die politischen Gefangenen (hat er überhaupt andre?) freilassen.

Putin Mosaik

Quo vadis Putin?

Was kann die westliche Welt eigentlich gegen die russische Invasion in europäisches Gebiet in der Ukraine tun?

Ein Ausschluss aus dem weltweiten Zahlungsverkehr Swift ist wohl die wirkungsvollste Variante, da sie Russland Exporte nahezu unmöglich macht und Russland so vom internationalen Handel faktisch ausschließen würde.

Humanitäre Hilfe mit größtmöglicher Öffentlichkeit organisieren, damit die Not und die Einigkeit auch vor der russischen Bevölkerung nicht verheimlicht werden kann.

Ich lüge nicht immer!

Russische Zusicherungen und Aussagen sind durch gegensätzliches Handeln von Putin zu haltlosen Frasen geworden. Die einseitige Anerkennung als blockfreie Staaten in den umstrittenen Gebieten der Ukraine mutet an wie die Einnahme der Krim vor wenigen Jahren um sich diese geopolitisch strategische Position zu sichern, was auf die lokalen Absichten des Kreml eigentlich schon hinwies.
Die verhaltenen Sanktionen nach Besetzung der Krim ermutigten wohl eher zur aktuellen Eskalation als dass sie ihren gewünschten Abschreckungseffekt erfüllten. Meinungs- und Pressefreiheit sind in den letzten Jahren in Russland immer stärker eingeschränkt worden. Oppositionelle Politiker werden mit konstruierten Vorwürfen inhaftiert und/oder verurteilt in russisch demokratischer Weise, oder wie sonst soll man die Worte unseres ex-Bundeskanzlers Gerhard Schröder: „Putin ist ein lupenreiner Demokrat“ deuten?

Die Versammlungsfreiheit ist stark eingeschränkt in dieser russischen Form der Demokratie. Im Fall Navalny wurde wohl medizinische Hilfe verweigert, was nach einem Mordanschlag an dem Oppositionellen auch nicht gerade verwunderlich war. Unabhängige Medien sind nahezu gänzlich verboten oder mit einer Kennzeichnungspflicht aller Beiträge als „ausländischer Mediendienst“ oder ähnlich, was einer erzwungenen Selbststigmatisierung als „Staatsfeind“ nahe kommt, stark bei ihrer Arbeit behindert. Dies ist nur eine von vielen Schikanen die den wenigen verbleibenden freien Medien angetan werden.

Die Kennzeichnungspflicht freier Medien sollte ein Qualitätsmerkmal russischer Medien werden.

Trotz allem muss man aber auch an die Menschen denken, die unter den Maßnahmen leiden. Ein wirtschaftlicher Zusammenbruch Russlands hätte weitreichende Folgen für die russische Zivilbevölkerung. Im besten Fall wird dadurch ein politischer Umbruch erreicht, im schlechtesten Fall startet das einen globalen Konflikt. Die Spanne der Möglichkeiten ist groß. Russische Propaganda heizt die Situation zusätzlich an und schafft mit „Fake News“ über angebliche atomare Rüstungsbemühungen der Ukraine und einen angeblichen Völkermord als Rechtfertigungen für sein kriegerisches Handeln, was ihm den Rückhalt durch das Militär erhalten soll.

Die Ereignisse sind schon weiter gediehen und Putin ist in die Ukraine eingelaufen seinen Krieg gegen freie Gesellschaften fortzusetzen. Außenpolitische Aktionen wie die Unterstützung anderer Diktatoren, zum Beispiel in Syrien und Belarus zeigen die Richtung der Angriffe Putins auf freie Gesellschaften. Aufkeimende Widerstände in Russland und Belarus sind gewaltsam niedergeschlagen worden.

Die Unterstützungen in Syrien und Belarus für den Erhalt autokratischer Machtverhältnisse lassen böses ahnen.

Seit heute Nacht wird zurück geschossen!

Dieser, leicht abgewandelte aber sinngemäß gleiche, Ausspruch und der plötzliche, übermächtige Überfall weckt Erinnerungen die hierzulande und im Nachbarland Polen immer aufrecht gehalten werden um Wiederholungen zu vermeiden. Das Vorgehen Putins hat System und man sollte überall in Europa mit Cyberangriffen rechnen, die eine Destabilisierung aller europäischen Nationen beabsichtigen könnte, was einen militärischen Durchmarsch in den Bereich des Möglichen rückt. Orbán, der selbst sonst oft leicht autokratische Züge an den Tag legt, geht da eigene Wege. mehr lesen ..

Und schon steht Putin vor Kiew mit seinem Kampf um sein System der Einschüchterung, Korruption und Oligarchie aufrecht zu erhalten und auszuweiten. Dem muss Einhalt geboten werden!

Wer ist der Nächste?
Wenn du nicht aufgibst, hol ich die Tschetschenen

..wird man sich fragen müssen, wenn dieser Plan mit Erfolg gekrönt werden sollte – Usbekistan? Ungarn? Georgien? oder gar Taiwan?
Man kann nur hoffen, dass sich die freien Staaten auf eine wirkungsvolle Maßnahme einigen werden. Es steht immer zu befürchten, dass sich Autokraten gerne als Vasallen Putins einspannen lassen. Militärische Vorteile und Putins Erfahrung im Kampf gegen die Freiheit (z.B. Syrien, Belarus, ..) sind für derartige Regime oft überlebensnotwendig.

Es geht hier um Grundlegende Menschenrechte,

vor allem die Meinungs- und Pressefreiheit ist bei auf Lügen, Unterdrückung und Korruption aufgebauten Systemen ein ungern gesehenes Recht. Bildungsfreiheit würde den Menschen schnell zeigen, wie andere, freiere Systeme funktionieren und Veränderungswillen schüren. Deswegen gibt es in diesen Regimen oft nur Schulen, die neben den Grundfertigkeiten nur noch politische Propaganda und deren Halb- oder Unwahrheiten zu bieten haben. Behinderungen Inhaftierung und Ermordungen unbequemer Oppositioneller und Wahlbetrug scheint hierbei einfach zum politischen Geschäft zu gehören, wenn dem Ganzen noch ein demokratischer Anstrich verliehen werden soll. Denn, welches Volk gibt einem offensichtlichen Despoten nach 1945 noch mehr als 80% seiner Stimmen? ..so doof kann doch keiner sein…
Wer das ignoriert um Vorteil zu nehmen, ist Mittäter in diesem Menschenrechtsskandal.

Bei den Sanktionen gegen russische Oligarchen sollte man nicht, den bei uns beliebten Oligarchen der Gasprom, Gerhardt Schröder vergessen. Alles andere würde die Sanktionen gegen russische Oligarchen unglaubwürdig machen.

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Julian Assagne

Von den USA gnadenlos verfolgt

13.01.22 – Ludwig A. Minelli für die Online-Zeitung INFOsperber

Der Royal Court of Justice in London beschloss die Auslieferung nach Schweden. Darauf fand Assange Asyl in der Botschaft Ecuadors.

Der Fall Julian Assange zeigt: Die Macht erodiert das Recht. Der Bundesrat schweigt, und die Medien versagen.

Red. Ausgerechnet am Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember 2021, hatte der High Court in London als Berufungsinstanz entschieden, dass Julian Assange an die USA ausgeliefert werden dürfe. Eine juristische Nachlese von Ludwig A. Minelli. Minelli ist Rechtsanwalt und Generalsekretär der Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention (SGEMKO). Der Beitrag erschien in deren Zeitschrift «Mensch und Recht».

Der High Court in London hatte ein Urteil der unteren Instanz aufgehoben. Diese hatte eine Auslieferung verweigert, und zwar einerseits aufgrund des Gesundheitszustandes von Julian Assange, andererseits aber auch, weil die Haftbedingungen, welche ihn in den USA erwarten würden, von europäischer Warte aus als unmenschlich qualifiziert werden müssen.

Damit setzt das Vereinigte Königreich eine der gravierendsten Menschenrechtsverletzungen fort, an denen westliche Staaten je beteiligt waren. Und man würde sich auch nicht wundern, wenn Grossbritannien mit einer raschen Auslieferung Assanges an die USA den Menschenrechtsschutz unterlaufen würde, welchen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), an die auch das Vereinigte Königreich gebunden ist, garantiert. Denn wo massive staatliche Machtinteressen sich bedroht fühlen, hat Recht einen schweren Stand. Es erodiert.

Angriff eines US-Helikopters auf Zivilisten am 12.7.2007 (gefilmt vom Helikopter aus) © Wikileaks.

Am Anfang ein ruchloser Massenmord

Am 12. Juli 2007 kreisen zwei amerikanische Armeehubschrauber über Bagdad. Unten auf der Strasse stehen etwa zwanzig Männer in mehreren kleinen Gruppen friedlich beieinander. Sie sind zivil gekleidet und tragen keine Waffen. US-Soldaten in den Hubschraubern glauben jedoch, Kämpfer gesehen zu haben. Mit mehreren Salven aus den 20-mm-Bordkanonen mähen sie diese in den Tod. Andere werden verletzt. Unter den Toten befinden sich zwei Fotografen, die für die Nachrichtenagentur Reuters aus dem Irak berichteten.

Einige Zeit später wird am Boden versucht, Verwundete mit einem Minibus zu bergen und in ein Krankenhaus zu fahren. Doch aus den Hubschraubern werden auch die dabei beteiligten Menschen niedergemäht und der Bus zerstört.

Diese Szenen, von bordeigenen Kameras der Hubschrauber aufgenommen, präsentierte der Australier Julian Assange am 5. April 2010 im National Press Club in Washington und machte sie so einer grossen Öffentlichkeit zugänglich. Die Aufnahmen, selbstverständlich militärisch streng geheim, sind auf unbekanntem Wege vorher der von Assange gegründeten Enthüllungsplattform Wikileaks zugespielt worden. Höchstwahrscheinlich haben Unbekannte in der US-Administration diese Aufnahmen an Wikileaks weitergeleitet. Wikileaks stellt allen, die derart brisantes Material veröffentlichen wollen, eine besondere Plattform zur Verfügung. Damit kann man verhindern, herauszufinden, wer Wikileaks Material zugänglich gemacht hat. Auf diese Weise können Whistleblower geheime Tatsachen von öffentlichem Interesse ans Tageslicht hieven.

Eine Reihe von Kriegsverbrechen

Die Aufnahmen zeigten somit eine Reihe abscheulicher amerikanischer Kriegsverbrechen, ruchlos begangen von Kampfhubschrauberbesatzungen. Nach Kriegsvölkerrecht wäre es notwendig gewesen, dass die US-Regierung diese Vorgänge durch ein zuständiges Gericht zumindest untersuchen lässt. Doch solches ist bis zum heutigen Tage nicht erfolgt.

Seither ist Julian Assange – der diese Aufnahmen nicht etwa in einer Regierungsbehörde der USA gestohlen, sondern diese bloss veröffentlicht hat, nachdem sie in Wikileaks vorhanden waren – einer gnadenlosen Verfolgung ausgesetzt, auf die, die USA, großen Wert legt.

Da hat doch jemand die falschen Kriegsverbrechen an die Öffentlichkeit gebracht

Ein mutiger Schweizer

Der Schweizer Rechtsanwalt Nils Melzer, Professor für internationales Recht, der in Glasgow und auch in Genf lehrt und der 2016 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zum Sonderberichterstatter für Folter ernannt worden ist, veröffentlichte vor einiger Zeit das Buch «Der Fall Julian Assange – Geschichte einer Verfolgung» (deutsch im Piper Verlag). Darin zeigt er bis in die feinsten Einzelheiten, welch erbärmliches Spiel nicht nur die Regierungen, sondern auch die Justiz vor allem Grossbritanniens und Schwedens in dieser Sache spielten: Sie haben sich in absoluter Vasallentreue zur Regierung der USA an dieser Verfolgung beteiligt.

Das gleichzeitig auch in Englisch und Schwedisch erschienene mutige Buch liest sich wie ein Thriller, lässt einen, der an den Rechtsstaat glaubt, aber auch heftig erschrecken: Wie sind derartige Justizverbrechen in Staaten des so viel gelobten demokratischen Westens denn überhaupt möglich? Wie schaffen es Regierungen, eine sonst doch so gelobte Justiz – wie jene Englands oder Schwedens – zur Kollaboration mit einer verbrecherischen Clique im Staat zu bewegen?

Und weshalb schreien die Medien in den betroffenen Staaten – angeblich die «vierte Gewalt», welche die Regierung kontrollieren sollte – nicht auf? Ist es nicht einigermassen erstaunlich, dass ausgerechnet Grossbritannien und Schweden von einem unabhängigen UNO-Berichterstatter über Folter des Einsatzes dieses in einer anständigen Justiz unzulässigen Mittels beschuldigt und dass die übrigen demokratischen Regierungen – insbesondere auch jene Deutschlands und der Schweiz – in ganz Europa dazu schweigen? Merken sie nicht, dass sie sich damit ebenfalls schwere Schuld aufladen?

Ziel: Abschreckung

Ziel des verbrecherischen Verhaltens Schwedens, Grossbritanniens, der USA und Ecuadors und der schweigenden Regierungen ist zweifellos die Abschreckung: Wer es je wieder wagen sollte, geheimste dunkle Tatsachen von Regierungen ans Tageslicht zu bringen, soll wissen, welch bedauerliches Schicksal ihm anschliessend beschieden sein dürfte. Wo sich Macht, die sich endgültig als böse gezeigt hat, bedroht fühlt, gilt wohl kein Recht und damit auch keine Menschenrechtskonvention und kein Völkerrecht mehr. Nur noch nackte Macht.

UNO-Experte Prof. Nils Melzer

So sind denn westliche Staatsmänner und -frauen bei Besuchen in China in ihren Gesprächen mit den dortigen Politikern nur noch blosse Menschenrechtsheuchler: Wie soll der chinesische Staatspräsident auf Lebenszeit, Xi Jinping, westliche Vorhaltungen wegen des Wegsperrens von Millionen von Uiguren und der deshalb anzuklagenden Verletzung von Menschenrechten, etwa Ausführungen des schweizerischen Aussenministers Ignazio Cassis, ernst nehmen, wenn er weiss, dass die Schweiz sich bislang weder in London noch in Stockholm, geschweige denn in Washington, zu Worte gemeldet hat, um den Umgang dieser Staaten mit Julian Assange als Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu bezeichnen? Wie kann der demokratische Westen noch totalitäre Entwicklungen in Ungarn oder Polen kritisieren?

Derartige diplomatische Vorstellungen [wie etwa in China] werden wohl mittlerweile so empfunden, wie sie von ihren Urhebern auch verstanden werden: als populistisch notwendige Formeln, um heimische Klientel zufrieden zu stellen, jedoch keineswegs ernst gemeint und ernst genommen. Diplomatisches Geplappere, mit dem Sektglas in der Hand, damit die heimischen Gazetten verkünden können, ihr Aussenminister habe es denen doch wieder einmal gesagt. Die Inszenierung als Pflichtübung für die Kulisse; «bitte nicht böse werden, wir meinen es ja nicht ernst». Nicht an ihren Worten, sondern am Unterlassen bestimmter Taten sollt ihr sie erkennen und bewerten!

Impfpflicht und Datenschutz

Wie Corona-App und Impfnachweis den Datenschutz unterlaufen

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.. hört bald alles in diesem Land

Gerade in einer Zeit, in der die Digitalisierung in großen Schritten voranschreitet sollte man sehr genau auf den Schutz persönlicher Daten achten. Auch Impfnachweise gehören zu den sensiblen Gesundheitsdaten, die normalerweise aus guten Gründen einem besonderen Schutz unterliegen. Bewegungs- und Kontaktprofile, die sich aus den aktuellen Datenerhebungen ergeben sind so sensibel dass man die dadurch gewonnenen Freiheiten kaum noch dagegen aufwiegen kann. Mit Algorithmen, der „künstlichen Intelligenz“ (Ki) können Schlüsse auf Gesinnung, Kontakte, Suchtverhalten und vieles mehr gezogen werden. Die Liste der möglichen Nutzung und des möglichen Missbrauchs, vor allem durch zusammenführen der Daten könnte man fast endlos fortsetzen.
Da stellt sich die Frage ob das noch mit den Freiheits- und Schutzrechten unseres Grundgesetzes vereinbar ist. Die Digitalisierung ist ein zweischneidiges Schwert wo Schaden und Nutzen eingehend betrachtet werden müssen. Bei Recherchen im Internet sieht KI gut und fortschrittlich aus, die nachteiligen Verwendungsmöglichkeiten finden auch hier leider nur zwischen den Zeilen platz. Die freie Entfaltung, die Meinungsfreiheit und letztendlich die Demokratie werden hier unauffällig unterwandert, da der Missbrauch erhobener Daten nicht auf Dauer verhindert werden kann. Auch was hier mit gutem Willen eingeführt wird kann sich äußerst negativ auf die Rechte des einzelnen Bürgers auswirken. Selbstverständlich ist eine Digitalisierung im Rahmen internationaler Konkurrenzfähigkeit in vielen Bereichen unvermeidbar. Allerdings fühlt sich die allgemeine Verpflichtung zur Erhebung sensibler Daten mehrmals täglich, nicht nach einer humanen Digitalisierung an. 

Als vorsorglich, mit Rücksicht auf die Umgebung verantwortungsvoll geimpfter Bürger sollte man mit den dadurch gewonnenen Freiheiten vorsichtig umgehen, damit sie nicht später gegen ihn verwendet werden. Einmal erhobene Daten sind irreversibel für verschiedenste Zwecke (miss)brauchbar. Die Geschichte und die Gegenwart legen nahe, dass dies nicht immer zum Vorteil von vielen ist.

Der Knackpunkt ist aber die Gefährdung der Demokratie durch künstliche Intelligenz die Bewegungs- und Kontaktprofile, sowie biometrische, rechtliche, soziale Daten in Massen auswerten kann und Rückschlüsse auf einzelne Bürger zulässt, unterwandert Kritik an bestehenden Systemen, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit und weitere demokratische Bewegungen; sogar die Bildung neuer demokratischer Parteien kann dadurch im Keim erstickt werden. 

Die derzeitige Notlage wird zu einem Politikum das die Datenerhebung als unausweichlich darstellt. Die neuen Zahlen sollten aus zuverlässigen Quellen (nicht öffentlich-rechtlich) entnommen werden z.B. Infektionsdaten beim RKI direkt abfragen, um nicht auf die öffentlich-rechtliche Weise nur auf die genehmen Werte zugreifen zu können. (oder sehr umständlich über deren Internetkanäle)

EUROPÄISCHE BÜRGERINITIATIVE

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Die zivilgesellschaftliche Initiative für ein EU-weites Verbot biometrischer Massenüberwachung!

… leider erfolglos

Impfspritze

Impfpflicht

Ein unsinniges Vorhaben

Eine Impfpflicht ist weder sinnvoll noch durchsetzbar. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, zu einem Zeitpunkt wo sich ein wirksames Medikament kurz vor der Zulassung steht, noch einen Eingriff in die von der Verfassung garantierte körperliche Unversehrtheit als angemessen zu betrachten, wirft die Frage auf ob man sich überhaupt noch auf das deutsche Grundgesetz verlassen kann. Das Verfassungsgericht steht als einzig zuständige Institution für unsere Verfassung vor einer großen Entscheidung.

Die Durchsetzung der einschränkenden Maßnahmen die durch gegenseitige Denunziation gelingen soll, spaltet die Bevölkerung nachhaltig.
Unüberwindbare Klüfte tun sich auf, wenn z.B. ein Wirt, der das Vertrauen seiner Kunden als Geschäftsmodell hat, jetzt seine Gäste überprüfen; soll denen, denen er und die ihm Jahre vertraut haben, anhand von Zertifikaten prüfen und sie im Falle, dass sie keine gültige Zertifikate mit sich führen abweisen. Ihm drohen hohe Strafen, wenn er sich nicht als Hilfssheriff verdingen lässt. Das lässt tief in Abgründe blicken, wo wir nie wieder hin wollten.

Der Wettbewerb im Schikanieren von nicht geimpften Menschen muss dringend zugunsten von zielführenden Maßnahmen beendet werden.

Spaltung der Bevölkerung und entpersonalisierter Umgang, wie ein Polizeigesetz das Polizisten vom Menschen unterscheidet, sprechen die eindeutige Sprache einer geplanten Unterdrückung. Es ist ein Spiel mit dem Feuer, den gesellschaftlichen Frieden so leichtfertig zu sabotieren.

Falschinformationen über die Wirksamkeit von Impfungen, Maßnahmen wie nächtliche Ausgangssperren für nicht Geimpfte die nur Einschränkungen ohne echten Effekt darstellen. Die Spaltung der Gesellschaft in geimpft/genesen und ungeimpft. Ausgrenzung und Panikmache sind alles andere als zielführend bei der Pandemiebekämpfung und erweisen sich als Keile in unserer, eh schon gespaltenen, Gesellschaft.

Erfahrungen bringen nichts, wenn man nicht daraus lernt!

Wir sollten eigentlich aus Fehlern gelernt haben und keine Massenveranstaltungen zulassen nachdem während der Europameisterschaft tausende infiziert aus den Stadien kamen. Fasching, Fussball und Kirmesähnliche Veranstaltungen sind zusammen mit den missverständlichen Informationen über den Schutz anderer durch den Impfstatus die wahren Pandemietreiber. Lockdown und Schulschließungen sind oft ein Produkt von sinnbefreitem Aktionismus. Lernen wollen wir aber daraus nichts, da monetäre Interessen über die Gesundheit gestellt werden (Fußball, Tourismus, Kapitalerträge, etc.).
Aber nach 2 Jahren noch keine Lüftung in den Schulklassen obwohl es schon 2020 klar war, dass dies eine der dringlichsten Aufgaben in der Pandemie ist. Schulschließungen sind, entgegen politischer Aussagen, doch sehr wahrscheinlich geworden.

Immerhin haben wire jetzt mehrere Tage in Folge geschafft, mehr Coronatote als Alkoholtote in die Statistik zu bringen – eine wirklich bedrohliche Situation, die direktes Handeln erfordert. Jahrein, jahraus sterben täglich mehr als 200 Menschen in Deutschland an Alkohol. Das ist so harmlos, dass sogar Politiker den „Stoff“ noch bewerben! Ein Milliardengeschäft kann doch nicht gefährlich sein, wer weiß wie sich die mächtige, schwer reiche Alkohollobby über diese unverantwortliche Werbung freut. Und da soll ma noch an eine Fürsorge dieser Politiker glauben? Durch Corona werden in den nächsten Jahren u.U. noch mehr Menschen an Alkohol sterben, aber das ist nichts gegen das was sie bis dahin an Steuern für Alkohol gespendet haben. Ich persönlich denke, dass das große Corona-Alkoholikersterben in ca.5 Jahren beginnt und dann auf höherem Level weitergeht. Also alles ganz harmlos – da wundert man sich, was der Aufstand wegen Corona soll.

Auch der Tourismus ist ein Milliarden Geschäft und es gibt viele Geimpfte meinen, weil sie geimpft sind, wären sie ungefährdet und ungefährlich. So wurde das bisher Kommuniziert und Dieser Glaube wird immer wieder bestärkt. Mit ihren Reisen sorgen sie dann, rotz Impfung für eine Verteilung des Viruses und die Einführung neuer Mutanten. Patente dürfen natürlich nicht fallen, auch wenn es nur ist, um die Welt zu retten. Aber die Luftfahrtindustrie bekommt politische und monetäre Unterstützung. Impfstoffe sind ebenfalls ein riesen Geschäft das durch Patente geschützt ist was die weltweite Verteilung konterkariert. Dann sollte man evtl. an die Kinder denken (kein Milliardengeschäft) und innerhalb von 2 Jahren Luftreinigungssysteme in die Schulen einzubauen damit die Kinder nicht maskiert und frierend in ihren Klassenzimmern sitzen müssen. 

All diese Fehleinschätzungen und das politische Desaster lassen sich nur noch ein Feinbild kaschieren. Aber der liebe Gott hat’s gut gemeint und hat uns einen Feind geschenkt: die Ungeimpften! Die sind an allen diesen Umständen schuld! ohne die wäre alles besser! für die müssen alle zahlen, wegen denen muss man Einschränkungen hinnehmen, gegen die man ja geimpft ist!
Das alles hab ich schon in Geschichtsbüchern gelesen und im Unterricht eingetrichtert bekommen und es nahm kein gutes Ende. Die Täter wurden nur unwillig für ihre Taten gestraft. Erst nach 70 Jahren, wenn alle Verantwortlichen gestorben sind, denkt man daran die Mittäter mit 100 Jahren noch zu Lebenslänglich zu verurteilen. Genau so werden die aktiven Volksverhetzer wahrscheinlich nie zur Verantwortung gezogen.

Querdenker ist eigentlich ein schöner Begriff, der zumindest das Wort Denken enthält, was viele schnell vergessen oder nicht hören wollen. Ich selbst bezeichne mich als Freidenker und verschließe mich keiner Seite. Diese Hetze gegen anders denkende (wechselseitig) zeigt eigentlich erst wie es in unserer Gesellschaft aussieht. Und die Welt schaut zu. Also mir ist das peinlich ….

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Bedenken Unerwünscht

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