Kategoriearchiv: Demokratie

Demokratisierung und andere politische Systeme im Kontext zur Demokratie

Aktenstapel 108

Europa und die Ukraine (Dokumente)

Informationen über die Abkommen der EU mit der Ukraine

ASSOZIIERUNGSABKOMMEN

zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits

PRÄAMBEL

BELGIEN,  BULGARIEN, TSCHECHEI, DÄNEMARK, DEUTSCHLAND, ESTLAND, IRLAND, DIE HELLENISCHE REPUBLIK, SPANIEN, FRANKREICH, KROATIEN, ITALIEN, ZYPERN, LETTLAND, LITAUEN, LUXEMBURG, UNGARN, MALTA, NIEDERLANDE, ÖSTERREICH, POLEN, PORTUGAL, RUMÄNIEN, SLOWENIEN, SLOWAKEI, FINNLAND, SCHWEDEN, GROSSBRITANNIEN,

als Vertragsparteien des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, im Folgenden „Mitgliedstaaten“, DIE EUROPÄISCHE UNION, im Folgenden „Union“ oder „EU“, und DIE EUROPÄISCHE ATOMGEMEINSCHAFT, im Folgenden „EAG“, einerseits und DIE UKRAINE andererseits, im Folgenden zusammen „Vertragsparteien“

Links zu den Dokumenten
  • UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der engen historischen Beziehungen und der immer engeren Bindungen zwischen den Vertragsparteien sowie ihres Wunsches, die Beziehungen in ehrgeiziger und innovativer Weise zu vertiefen und zu erweitern,
  • IN DEM BEKENNTNIS zu engen, dauerhaften Beziehungen auf der Grundlage gemeinsamer Werte, nämlich Achtung der demokratischen Grundsätze, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten, Nichtdiskriminierung von Minderheiten und Achtung der Vielfalt, Menschenwürde und Bekenntnis zu den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft, was die Beteiligung der Ukraine an der europäischen Politik erleichtern würde,
  • IN DER ERKENNTNIS, dass die Ukraine als europäisches Land durch eine gemeinsame Geschichte und gemeinsame Werte mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbunden ist und sich zur Förderung dieser Werte bekennt,
  • IN ANBETRACHT der Bedeutung, die die Ukraine ihrer europäischen Identität beimisst,
  • UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der starken Unterstützung, die die Entscheidung der Ukraine für Europa in der Öffentlichkeit des Landes findet,
  • IN BEKRÄFTIGUNG der Tatsache, dass die Europäische Union die auf Europa gerichteten Bestrebungen der Ukraine anerkennt und ihre Entscheidung für Europa begrüßt, einschließlich ihrer Zusage, eine vertiefte und tragfähige Demokratie und eine Marktwirtschaft aufzubauen,
  • IN DER ERKENNTNIS, dass die gemeinsamen Werte, auf die sich die Europäische Union stützt, nämlich Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit, auch wesentliche Elemente dieses Abkommens sind,
  • IN ANERKENNUNG der Tatsache, dass die politische Assoziation und die wirtschaftliche Integration zwischen der Ukraine und der Europäischen Union von Fortschritten bei der Umsetzung dieses Abkommens und der Erfolgsbilanz der Ukraine bei der Sicherstellung der Achtung gemeinsamer Werte sowie von Fortschritten bei der Annäherung an die EU im politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bereich abhängen,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur Umsetzung aller Grundsätze und Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), insbesondere der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki von 1975, der Abschließenden Dokumente der Folgetreffen in Madrid und Wien von 1991 beziehungsweise 1992, der Pariser Charta für ein neues Europa von 1990, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 und der Konvention des Europarats zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950,
  • IN DEM WUNSCH, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu stärken und sich am wirksamen Multilateralismus und an der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zu beteiligen und zu diesem Zweck insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen (VN), der OSZE und des Europarats eng zusammenzuarbeiten,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur Förderung der Unabhängigkeit, Souveränität, territorialen Unversehrtheit und Unverletzlichkeit der Grenzen,
  • IN DEM WUNSCH, unter Berücksichtigung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), eine immer stärkere Annäherung der Standpunkte in bilateralen, regionalen und internationalen Fragen von beiderseitigem Interesse zu erreichen,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur erneuten Bekräftigung der internationalen Verpflichtungen der Vertragsparteien zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln und zur Zusammenarbeit bei Abrüstung und Rüstungskontrolle,
  • IN DEM WUNSCH, den Reform- und Annäherungsprozess in der Ukraine voranzubringen und damit einen Beitrag zur schrittweisen wirtschaftlichen Integration und zur Vertiefung der politischen Assoziation zu leisten,
  • IN DER ÜBERZEUGUNG, dass die Ukraine die politischen, sozioökonomischen und institutionellen Reformen durchführen muss, die für eine wirksame Umsetzung dieses Abkommens erforderlich sind, und in dem Bekenntnis zur entschlossenen Unterstützung dieser Reformen in der Ukraine,
  • IN DEM WUNSCH, die wirtschaftliche Integration im Einklang mit den sich aus der Mitgliedschaft der Vertragsparteien in der Welthandelsorganisation (WTO) ergebenden Rechten und Pflichten unter anderem durch eine vertiefte und umfassende Freihandelszone als Bestandteil dieses Abkommens und eine weitreichende Annäherung der Regelungen, zu verwirklichen,
  • IN DER ERKENNTNIS, dass eine solche vertiefte und umfassende Freihandelszone, die mit dem weiterreichenden Prozess der Annäherung der Rechtsvorschriften verknüpft ist, einen Beitrag zu der in diesem Abkommen vorgesehenen weiteren wirtschaftlichen Integration in den Binnenmarkt der Europäischen Union leisten wird,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur Entwicklung eines neuen, günstigen Klimas für die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien und vor allem für die Entwicklung von Handel und Investitionen und die Förderung des Wettbewerbs, was für die Umstrukturierung und Modernisierung der Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur Intensivierung der Zusammenarbeit im Energiebereich, die auf der Zusage der Vertragsparteien aufbaut, den Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft umzusetzen,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit, zur Erleichterung des Ausbaus der entsprechenden Infrastruktur und zur Verstärkung der Marktintegration und der Annäherung der Regelungen an die zentralen Elemente des EU-Besitzstands, zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie zur Verwirklichung eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit und Sicherung,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur Intensivierung des Dialogs – auf der Grundlage der fundamentalen Grundsätze der Solidarität, des gegenseitigen Vertrauens, der gemeinsamen Verantwortung und der Partnerschaft – und der Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Asyl und Grenzmanagement nach einem umfassenden Konzept, das der legalen Migration Rechnung trägt, sowie zur Zusammenarbeit beim Vorgehen gegen illegale Einwanderung und Menschenhandel und bei der Sicherstellung der effizienten Umsetzung des Rückübernahmeabkommens,
  • IN DER ERKENNTNIS, wie wichtig es ist, dass zu gegebener Zeit eine Regelung für visumfreies Reisen für die Staatsbürger der Ukraine eingeführt wird, sofern die Voraussetzungen für eine gut gesteuerte und gesicherte Mobilität erfüllt sind,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Geldwäsche, zur Verringerung des Angebots an illegalen Drogen und der Nachfrage danach und zur Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich des Umweltschutzes und zu den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung und der umweltgerechten Wirtschaft,
  • IN DEM WUNSCH, Kontakte auf Ebene der Bürger zu fördern,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur Förderung der grenzübergreifenden und interregionalen Zusammenarbeit,
  • IN DEM BEKENNTNIS zur schrittweisen Annäherung der Rechtsvorschriften der Ukraine an die der Union nach Maßgabe dieses Abkommens und zu ihrer wirksamen Anwendung,
  • UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Tatsache, dass dieses Abkommen künftigen Entwicklungen in den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine nicht vorgreifen wird, sondern sie zulässt,
  • IN BEKRÄFTIGUNG der Tatsache, dass die Bestimmungen dieses Abkommens, die in den Geltungsbereich von Titel V des Dritten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen, das Vereinigte Königreich und Irland als eigene Vertragsparteien und nicht als Teil der Europäischen Union binden, es sei denn, die Europäische Union notifiziert der Ukraine gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich und/oder Irland, dass das Vereinigte Königreich und/oder Irland im Einklang mit Protokoll Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Anhang des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union als Teil der Europäischen Union gebunden sind. Wenn das Vereinigte Königreich und/oder Irland nach Artikel 4a des den Verträgen beigefügten von Protokoll Nr. 21 oder nach Artikel 10 von Protokoll Nr. 36 über die Übergangsbestimmungen im Anhang der Verträge nicht mehr als Teil der Europäischen Union gebunden sind, unterrichtet die Europäische Union zusammen mit dem Vereinigten Königreich und/oder Irland die Ukraine unverzüglich über jede Änderung von deren Position; in diesem Fall bleiben sie als eigene Vertragsparteien an die Bestimmungen des Abkommens gebunden. Dies gilt im Einklang mit Protokoll Nr. 22 über die Position Dänemarks im Anhang der Verträge auch für Dänemark —

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Artikel 1

Ziele

  1. Zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits wird eine Assoziation gegründet.
  2. Ziel dieser Assoziation ist es,
    1. die schrittweise Annäherung zwischen den Vertragsparteien auf der Grundlage gemeinsamer Werte und enger, privilegierter Bindungen zu fördern und die Assoziierung der Ukraine mit der Politik der EU sowie ihre Teilnahme an Programmen und Agenturen zu verstärken;
    2. einen geeigneten Rahmen für einen intensiveren politischen Dialog in allen Bereichen von beiderseitigem Interesse zu bieten;
    3. Frieden und Stabilität in ihrer regionalen und internationalen Dimension im Einklang mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki von 1975 sowie den Zielen der Pariser Charta für ein neues Europa von 1990 zu fördern, zu erhalten und zu stärken;
    4. die Voraussetzungen für intensivere Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu schaffen, die zur schrittweisen Integration der Ukraine in den Binnenmarkt der EU führen, unter anderem durch die in Titel IV (Handel und Handelsfragen) vorgesehene Errichtung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone, und die Anstrengungen der Ukraine zu unterstützen, den Übergang zu einer funktionierenden Marktwirtschaft unter anderem durch die schrittweise Annäherung ihrer Rechtsvorschriften an die der Union zu vollenden;
    5. die Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit zu intensivieren, um die Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu stärken;
    6. die Voraussetzungen für eine immer engere Zusammenarbeit in anderen Bereichen von beiderseitigem Interesse zu schaffen.

TITEL I

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Artikel 2

Die Achtung der demokratischen Grundsätze, Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie sie insbesondere in der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki von 1975, der Pariser Charta für ein neues Europa von 1990 und anderen einschlägigen Menschenrechtsübereinkünften, darunter die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der VN und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, festgelegt sind, sowie die Achtung des Rechtsstaatsprinzips sind die Grundlage der Innen- und der Außenpolitik der Vertragsparteien und wesentliche Elemente dieses Abkommens. Die Förderung der Achtung der Grundsätze der Souveränität und territorialen Unversehrtheit, Unverletzlichkeit der Grenzen und Unabhängigkeit sowie die Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, dazugehörigem Material und Trägermitteln sind ebenfalls wesentliche Elemente dieses Abkommens.

Artikel 3

Die Vertragsparteien erkennen an, dass sich ihre Beziehungen auf die Grundsätze der freien Marktwirtschaft stützen. Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, die Bekämpfung der Korruption, die Bekämpfung der verschiedenen Formen der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und des Terrorismus, die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der wirksame Multilateralismus sind für die Intensivierung der Beziehungen zwischen den Vertragsparteien von zentraler Bedeutung.

TITEL II

POLITISCHER DIALOG UND REFORMEN, POLITISCHE ASSOZIATION, ZUSAMMENARBEIT UND ANNÄHERUNG IM BEREICH DER AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK

Artikel 4

Ziele des politischen Dialogs

  1. Der politische Dialog zwischen den Vertragsparteien wird in allen Bereichen von beiderseitigem Interesse weiterentwickelt und verstärkt. Dadurch wird die schrittweise Annäherung in außen- und sicherheitspolitischen Fragen gefördert, um die Ukraine immer stärker in den europäischen Raum der Sicherheit einzubeziehen.
  2. Ziel des politischen Dialogs ist es,
    1. die politische Assoziation zu vertiefen und die Annäherung und Wirksamkeit der Politik und der Sicherheitspolitik zu verstärken;
    2. die internationale Stabilität und Sicherheit auf der Grundlage eines wirksamen Multilateralismus zu fördern;
    3. die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen den Vertragsparteien im Bereich der internationalen Sicherheit und des internationalen Krisenmanagements zu verstärken, insbesondere um die globalen und regionalen Herausforderungen und wichtigsten Gefahren zu bewältigen;
    4. die ergebnisorientierte, praktische Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zur Verwirklichung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in Europa zu fördern;
    5. die Achtung der demokratischen Grundsätze, die Rechtsstaatlichkeit und die verantwortungsvolle Staatsführung, die Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten, die Nichtdiskriminierung von Minderheiten und die Achtung der Vielfalt zu stärken und einen Beitrag zur Konsolidierung innenpolitischer Reformen zu leisten;
    6. einen Dialog zwischen den Vertragsparteien im Bereich Sicherheit und Verteidigung zu entwickeln und ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich zu vertiefen;
    7. die Grundsätze der Unabhängigkeit, Souveränität, territorialen Unversehrtheit und Unverletzlichkeit der Grenzen zu fördern.

Artikel 5

Foren für die Führung des politischen Dialogs

  1. Die Vertragsparteien führen den politischen Dialog im Rahmen regelmäßiger Treffen auf Gipfelebene.
  2. Auf Ministerebene wird der politische Dialog in gegenseitigem Einvernehmen im Rahmen des Assoziationsrats gemäß Artikel 460 und im Rahmen regelmäßiger Treffen von Vertretern der Vertragsparteien auf Außenministerebene geführt.
  3. Der politische Dialog wird auch wie folgt geführt:
    1. im Rahmen regelmäßiger Treffen von Vertretern der Europäischen Union einerseits und Vertretern der Ukraine andererseits auf Ebene der politischen Direktoren, des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees und der Experten, einschließlich Treffen zu bestimmten Regionen und Fragen,
    2. unter voller und rechtzeitiger Nutzung aller diplomatischen und militärischen Kanäle zwischen den Vertragsparteien, einschließlich geeigneter Kontakte in Drittstaaten sowie im Rahmen der Vereinten Nationen, der OSZE und anderer internationaler Foren,
    3. im Rahmen regelmäßiger Treffen auf Ebene der hohen Beamten und der Experten der militärischen Einrichtungen der Vertragsparteien,
    4. in sonstigen Formen, einschließlich Treffen auf Expertenebene, die dazu beitragen, diesen Dialog zu verbessern und zu konsolidieren.
  4. Weitere Verfahren und Mechanismen für den politischen Dialog, einschließlich außerordentlicher Konsultationen, werden von den Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen eingerichtet.
  5. Auf parlamentarischer Ebene wird der politische Dialog in dem in Artikel 467 genannten Parlamentarischen Assoziationsausschuss geführt.

Artikel 6

Dialog und Zusammenarbeit bei internen Reformen

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um zu gewährleisten, dass ihre Innenpolitik auf den den Vertragsparteien gemeinsamen Grundsätzen, insbesondere Stabilität und Effizienz der demokratischen Institutionen und Rechtsstaatlichkeit, sowie auf der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten beruht, wie sie insbesondere in Artikel 14 genannt sind.

Artikel 7

Außen- und Sicherheitspolitik

  1. Die Vertragsparteien intensivieren ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit und fördern die schrittweise Annäherung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), behandeln insbesondere Fragen der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, regionalen Stabilität, Abrüstung, Nichtverbreitung, Rüstungs- und Waffenausfuhrkontrolle und führen einen für beide Seiten vorteilhaften intensiveren Dialog auf dem Gebiet der Raumfahrt. Die Zusammenarbeit stützt sich auf gemeinsame Werte und beiderseitige Interessen und hat das Ziel, die Annäherung und Wirksamkeit der Politik zu verstärken und die gemeinsame politische Planung zu fördern. Zu diesem Zweck nutzen die Vertragsparteien bilaterale, internationale und regionale Foren.
  2. Die Ukraine, die EU und die Mitgliedstaaten bekräftigen erneut ihr Bekenntnis zu den Grundsätzen der Achtung der Unabhängigkeit, Souveränität, territorialen Unversehrtheit und Unverletzlichkeit der Grenzen, wie sie in der Charta der VN und der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki von 1975 festgelegt sind, sowie zur Förderung dieser Grundsätze in den bilateralen und multilateralen Beziehungen.
  3. Die Vertragsparteien behandeln Herausforderungen im Zusammenhang mit diesen Grundsätzen rechtzeitig und kohärent im Rahmen des politischen Dialogs auf allen geeigneten Ebenen, die in diesem Abkommen vorgesehen sind, einschließlich auf Ministerebene.

Artikel 8

Internationaler Strafgerichtshof

Die Vertragsparteien arbeiten bei der Förderung des Friedens und der internationalen Gerichtsbarkeit zusammen, indem sie das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) von 1998 und die damit zusammenhängenden Übereinkünfte ratifizieren und umsetzen.

Artikel 9

Regionale Stabilität

  1. Die Vertragsparteien intensivieren ihre gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung der Stabilität, Sicherheit und demokratischen Entwicklung in ihrer gemeinsamen Nachbarschaft und insbesondere zur gemeinsamen Arbeit an einer friedlichen Beilegung regionaler Konflikte.
  2. Diese Anstrengungen stützen sich auf gemeinsam getragene Grundsätze für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, wie sie in der Charta der VN, der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki von 1975 und anderen einschlägigen multilateralen Dokumenten festgelegt sind.

Artikel 10

Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und militärisch-technologische Zusammenarbeit

  1. Die Vertragsparteien intensivieren die praktische Zusammenarbeit bei Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, insbesondere im Hinblick auf eine Verstärkung der Beteiligung der Ukraine an von der EU geleiteten zivilen und militärischen Krisenbewältigungsoperationen sowie an entsprechenden Übungen und Ausbildungsmaßnahmen, einschließlich derer, die im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) durchgeführt werden.
  2. Grundlage der Zusammenarbeit in diesem Bereich sind Modalitäten und Regelungen zwischen der EU und der Ukraine für Konsultationen und Zusammenarbeit bei der Krisenbewältigung.
  3. Die Vertragsparteien prüfen die Möglichkeiten für eine militärisch-technologische Zusammenarbeit. Die Ukraine und die Europäische Verteidigungsagentur (EVA) stellen enge Kontakte her, um eine Verbesserung der militärischen Fähigkeiten einschließlich technologischer Fragen zu erörtern.

Artikel 11

Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen

  1. Die Vertragsparteien sind der Auffassung, dass die Weitergabe von Massenvernichtungswaffen, dazugehörigem Material und Trägermitteln an staatliche wie an nichtstaatliche Akteure eine der größten Gefahren für die internationale Stabilität und Sicherheit darstellt. Die Vertragsparteien kommen daher überein, zusammenzuarbeiten und einen Beitrag zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, dazugehörigem Material und Trägermitteln zu leisten, indem sie ihre bestehenden Verpflichtungen aus internationalen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsverträgen und -abkommen sowie andere einschlägige internationale Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen und auf einzelstaatlicher Ebene umsetzen. Die Vertragsparteien kommen überein, dass diese Bestimmung ein wesentliches Element dieses Abkommens ist.
  2. Die Vertragsparteien kommen ferner überein, zusammenzuarbeiten und einen Beitrag zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, dazugehörigem Material und Trägermitteln zu leisten, indem sie
    1. Maßnahmen treffen, um alle sonstigen einschlägigen internationalen Übereinkünfte zu unterzeichnen, zu ratifizieren beziehungsweise ihnen beizutreten und sie in vollem Umfang umzusetzen;
    2. das System einzelstaatlicher Ausfuhrkontrollen weiter verbessern, um die Aus- und Durchfuhr von mit Massenvernichtungswaffen zusammenhängenden Gütern wirksam zu kontrollieren, einschließlich einer Kontrolle der Endverwendung von Technologien und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und wirksamer Sanktionen für Verstöße gegen die Ausfuhrkontrollen.
  3. (3) Die Vertragsparteien kommen überein, einen regelmäßigen politischen Dialog aufzunehmen, der die genannten Elemente begleitet und festigt.

Artikel 12

Abrüstung, Rüstungskontrolle, Waffenausfuhrkontrollen und Bekämpfung des illegalen Waffenhandels

Die Vertragsparteien entwickeln die Zusammenarbeit bei der Abrüstung weiter, unter anderem beim Abbau ihrer Lagerbestände an überzähligen Kleinwaffen und leichten Waffen sowie bei der Bewältigung der Auswirkungen von aufgegebenen oder nicht zur Wirkung gelangten explosiven Kampfmitteln auf Bevölkerung und auf die Umwelt, wie sie in Titel V Kapitel 6 (Umwelt) genannt sind. Die Zusammenarbeit bei der Abrüstung umfasst auch die Rüstungskontrolle, Waffenausfuhrkontrollen und die Bekämpfung des illegalen Handels mit Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen. Die Vertragsparteien fördern den weltweiten Beitritt zu einschlägigen internationalen Übereinkünften und deren Einhaltung und streben an, ihre Wirksamkeit zu gewährleisten, unter anderem durch Umsetzung der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

Artikel 13

Bekämpfung des Terrorismus

Die Vertragsparteien kommen überein, auf bilateraler, regionaler und internationaler Ebene bei der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus im Einklang mit dem Völkerrecht, den internationalen Menschenrechtsnormen, dem Flüchtlingsrecht und dem humanitären Recht zusammenzuarbeiten.

TITEL III

RECHT, FREIHEIT UND SICHERHEIT

Artikel 14

Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Bei ihrer Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit messen die Vertragsparteien der Festigung des Rechtsstaats und dem Ausbau der Institutionen auf allen Ebenen im Bereich der Verwaltung im Allgemeinen und in den Bereichen Gesetzesvollzug und Rechtspflege im Besonderen große Bedeutung bei. Ziel der Zusammenarbeit ist insbesondere, die Justiz zu stärken, ihre Effizienz zu steigern, ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu gewährleisten und Korruption zu bekämpfen. Die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist Richtschnur der gesamten Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit.

Artikel 15

Schutz personenbezogener Daten

Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

Artikel 16

Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Asyl und Grenzmanagement

  1. Die Vertragsparteien bekräftigen erneut die Bedeutung einer gemeinsamen Steuerung der Migrationsströme zwischen ihren Gebieten und entwickeln den umfassenden Dialog über alle mit der Migration zusammenhängenden Fragen weiter, unter anderem über illegale Migration, legale Migration, Schleuserkriminalität und Menschenhandel sowie über die Einbeziehung der Migrationsfragen in die einzelstaatlichen Strategien für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Herkunftsgebiete der Migranten. Dieser Dialog wird auf der Grundlage der fundamentalen Grundsätze der Solidarität, des gegenseitigen Vertrauens, der gemeinsamen Verantwortung und der Partnerschaft geführt.
  2. Im Einklang mit den geltenden einschlägigen unionsrechtlichen und einzelstaatlichen Vorschriften konzentriert sich die Zusammenarbeit insbesondere auf Folgendes:
    1. Bekämpfung der wahren Ursachen der Migration, aktive Nutzung der Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit Drittstaaten und in internationalen Foren auf diesem Gebiet;
    2. gemeinsame Festlegung einer wirksamen Politik zur Verhinderung von illegaler Migration, Schleuserkriminalität und Menschenhandel, einschließlich Möglichkeiten für die Bekämpfung der Schleuser- und Menschenhändlernetze und für den Schutz ihrer Opfer;
    3. Aufnahme eines umfassenden Dialogs über Asylfragen und insbesondere Fragen in Bezug auf die praktische Umsetzung des Abkommens der VN von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967 und andere einschlägige internationale Übereinkommen sowie Sicherstellung der Beachtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung;
    4. Zulassungsregelung, Rechte und Status der zugelassenen Personen sowie die faire Behandlung und Integration von Ausländern mit legalem Wohnsitz;
    5. Weiterentwicklung operativer Maßnahmen auf dem Gebiet des Grenzmanagements:
    6. die Zusammenarbeit beim Grenzmanagement kann unter anderem Ausbildung, einen Austausch bewährter Methoden einschließlich technologischer Aspekte, einen Informationsaustausch im Einklang mit den geltenden Vorschriften und, falls angezeigt, einen Austausch von Verbindungsbeamten umfassen;die Anstrengungen der Vertragsparteien auf diesem Gebiet haben die wirksame Umsetzung des Grundsatzes des integrierten Grenzmanagements zum Ziel;
    7. Verbesserung der Dokumentensicherheit;
    8. Entwicklung einer wirksamen Rückkehrpolitik, einschließlich ihrer regionalen Dimension und
    9. Meinungsaustausch über die informelle Beschäftigung von Migranten.

Artikel 17

Behandlung der Arbeitnehmer

  1. Vorbehaltlich der in den Mitgliedstaaten und der EU geltenden Rechtsvorschriften, Bedingungen und Verfahren wird den Arbeitnehmern, die die Staatsangehörigkeit der Ukraine besitzen und im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats legal beschäftigt sind, eine Behandlung gewährt, die hinsichtlich der Arbeits-, Entlohnungs- und Kündigungsbedingungen keine auf der Staatsangehörigkeit beruhende Diskriminierung gegenüber den Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats bewirkt.
  2. Vorbehaltlich der in der Ukraine geltenden Rechtsvorschriften, Bedingungen und Verfahren gewährt die Ukraine den Arbeitnehmern, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und in ihrem Hoheitsgebiet legal beschäftigt sind, die in Absatz 1 genannte Behandlung.

Artikel 18

Mobilität der Arbeitnehmer

  1. Unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage in den Mitgliedstaaten, vorbehaltlich der Rechtsvorschriften und unter Einhaltung der Vorschriften, die in den Mitgliedstaaten und der EU für die Mobilität der Arbeitnehmer gelten,
    1. sollten die bestehenden Erleichterungen für den Zugang ukrainischer Arbeitnehmer zur Beschäftigung, die von Mitgliedstaaten in bilateralen Abkommen gewährt werden, erhalten und nach Möglichkeit verbessert werden;
    2. prüfen andere Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ähnliche Abkommen zu schließen.
  2. Der Assoziationsrat prüft, ob im Einklang mit den in den Mitgliedstaaten und der EU geltenden Rechtsvorschriften, Bedingungen und Verfahren und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage in den Mitgliedstaaten und der EU weitere günstigere Bestimmungen in zusätzlichen Bereichen gewährt werden können, einschließlich Erleichterungen für den Zugang zur Berufsausbildung.

Artikel 19

Freizügigkeit

  1. Die Vertragsparteien gewährleisten die volle Umsetzung
    1. des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Rückübernahme von Personen vom 18. Juni 2007 (durch den mit seinem Artikel 15 eingesetzten Gemischten Rückübernahmeausschuss),
    2. des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa vom 18. Juni 2007 (durch den mit seinem Artikel 12 eingesetzten Gemischten Ausschuss zur Verwaltung des Abkommens).
  2. Die Vertragsparteien bemühen sich ferner, die Mobilität der Bürger zu erhöhen und beim Dialog über Visafragen weitere Fortschritte zu erzielen.
  3. Die Vertragsparteien treffen schrittweise Maßnahmen, mit denen zu gegebener Zeit eine Regelung für visumfreies Reisen eingeführt wird, sofern die Voraussetzungen für eine gut gesteuerte und gesicherte Mobilität erfüllt sind, die in dem beim Gipfeltreffen EU-Ukraine vom 22. November 2010 vorgelegten zweistufigen Aktionsplan für die Visaliberalisierung festgelegt sind.

Artikel 20

Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus

Die Vertragsparteien arbeiten bei der Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zusammen. Zu diesem Zweck intensivieren die Vertragsparteien die bilaterale und internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet, unter anderem auf operativer Ebene. Die Vertragsparteien gewährleisten die Umsetzung der einschlägigen internationalen Standards, insbesondere der Standards der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“ (FATF) und von Standards, die den von der Union festgelegten Standards gleichwertig sind.

Artikel 21

Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Drogen sowie bei Ausgangsstoffen und psychotropen Substanzen

  1. Die Vertragsparteien arbeiten auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter Grundsätze, die sich an den einschlägigen internationalen Übereinkünften orientieren, und unter Berücksichtigung der Politischen Erklärung und der Erklärung über die Leitgrundsätze für die Senkung der Drogennachfrage, die auf der zwanzigsten Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Thema Drogen vom Juni 1998 verabschiedet wurden, in illegale Drogen betreffenden Fragen zusammen.
  2. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, illegale Drogen zu bekämpfen, das Angebot an illegalen Drogen, den Handel damit und die Nachfrage danach zu verringern und die gesundheitlichen und sozialen Folgen des Drogenmissbrauchs zu bewältigen. Darüber hinaus ist ihr Ziel die Abzweigung chemischer Ausgangsstoffe, die bei der illegalen Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen verwendet werden, wirksamer zu verhindern.
  3. Die Vertragsparteien wenden die für die Verwirklichung dieser Ziele erforderlichen Methoden der Zusammenarbeit an und gewährleisten ein ausgewogenes und integriertes Vorgehen in den betreffenden Fragen.

Artikel 22

Bekämpfung von Kriminalität und Korruption

  1. Die Vertragsparteien arbeiten bei der Bekämpfung und Prävention organisierter und sonstiger Straftaten zusammen.
  2. Diese Zusammenarbeit betrifft unter anderem Folgendes:
    1. Schleuserkriminalität und Menschenhandel, Schmuggel von Schusswaffen und illegalen Drogen und illegaler Handel damit,
    2. illegaler Handel mit Waren,
    3. Wirtschaftskriminalität, auch im Bereich der Steuern,
    4. Korruption sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor,
    5. Fälschung von Dokumenten,
    6. Computerkriminalität.
  3. Die Vertragsparteien intensivieren die bilaterale, regionale und internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet, einschließlich einer Zusammenarbeit unter Beteiligung von Europol. Die Vertragsparteien entwickeln ihre Zusammenarbeit unter anderem in folgenden Bereichen weiter:
    1. dem Austausch bewährter Methoden, unter anderem auf den Gebieten Ermittlungstechniken und Kriminologie,
    2. dem Informationsaustausch im Einklang mit den geltenden Vorschriften,
    3. dem Ausbau der Kapazitäten, einschließlich Ausbildung und, falls angezeigt, dem Austausch von Personal,
    4. den Fragen im Zusammenhang mit dem Zeugen- und Opferschutz.
  4. (Die Vertragsparteien bekennen sich zur wirksamen Umsetzung des Übereinkommens der VN gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität von 2000 und der dazugehörigen drei Protokolle, des Übereinkommens der VN gegen Korruption von 2003 und sonstiger einschlägiger internationaler Übereinkünfte.

Artikel 23

Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus

  1. Die Vertragsparteien kommen überein, im Einklang mit dem Völkerrecht, den internationalen Menschenrechtsnormen, dem Flüchtlingsrecht und dem humanitären Recht sowie den jeweiligen Gesetzen und sonstigen Vorschriften der Vertragsparteien bei der Prävention und Verfolgung terroristischer Handlungen zusammenzuarbeiten. Insbesondere kommen die Vertragsparteien überein, auf der Grundlage der vollen Umsetzung der Resolution 1373 des Sicherheitsrats der VN von 2001, der Weltweiten Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus von 2006 und sonstiger einschlägiger Übereinkünfte der VN sowie der geltenden internationalen Übereinkünfte zusammenzuarbeiten.
  2. Diese Zusammenarbeit erfolgt insbesondere durch einen Austausch von:
    1. Informationen über terroristische Gruppen und die sie unterstützenden Netze,
    2. Erfahrung und Informationen über Tendenzen des Terrorismus sowie über Mittel und Methoden zur Bekämpfung des Terrorismus, unter anderem im technischen und im Ausbildungsbereich, und
    3. Erfahrung über Terrorismusprävention.

Der gesamte Informationsaustausch erfolgt im Einklang mit dem Völkerrecht und dem einzelstaatlichen Recht.

Artikel 24

Justizielle Zusammenarbeit

Die Vertragsparteien kommen überein, die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen unter voller Nutzung der einschlägigen internationalen und bilateralen Übereinkünfte auf der Grundlage der Prinzipien der Rechtssicherheit und des Rechts auf ein faires Verfahren weiterzuentwickeln.

Die Vertragsparteien kommen überein, die justizielle Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine in Zivilsachen auf der Grundlage der geltenden multilateralen Übereinkünfte, insbesondere der Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht über internationale justizielle Zusammenarbeit und grenzübergreifende Rechtsstreitigkeiten sowie den Schutz von Kindern, weiter zu erleichtern.

Hinsichtlich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen streben die Vertragsparteien eine Verbesserung der Regelungen über gegenseitige Rechtshilfe und Auslieferung an. Dies würde gegebenenfalls den Beitritt zu den einschlägigen internationalen Übereinkünften der Vereinten Nationen und des Europarats sowie zu dem in Artikel 8 dieses Abkommens genannten Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998 und ihre Umsetzung sowie eine engere Zusammenarbeit mit Eurojust einschließen.

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Putins Krieg gegen die Zivilbevölkerung

Nur eine militärische Spezialoperation

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Die Spezialoperation dauert an, weil wir die Zivilbevölkerung schonen.
Unsere Ziele sind rein militärischer Natur!

Die derzeitige Zermürbungstaktik des Kremls durch Bombardierung ziviler Ziele, wie Krankenhäuser, Schulen, Universitäten und Wohnsiedlungen, wird in den Russischen Staatsmedien geleugnet.
Deswegen gilt mein Mitleid auch den jungen russischen Soldaten die, egal wie der Krieg ausgeht, schlechte Karten haben. Es ist zweifelhaft, ob Putin Interesse an überlebenden russischen Soldaten hat, die zurückkehren und die Wahrheit über seinen Angriffskrieg gegen die Zivilgesellschaft der Ukraine kennen. Die von Großmachtfantasien und verdrehter Geschichte geprägte Propaganda Putins ist so unglaublich, dass jeder der daran zweifelt mit Gewalt oder glaubhafter Androhung von Gewalt überzeugt werden muss. Daraus resultiert mein Zweifel an den Überlebenschancen der russischen Soldaten, diesen armen Menschen, die wahrscheinlich in Kriegsgefangenschaft besser behandelt und versorgt werden als beim russischen Militär. Deswegen ist es auch kein Wunder, dass Putin Söldner aus anderen Diktaturen verwendet die kämpfen und auch keine Probleme haben überlebende russische Soldaten sicherheitshalber zu liquidieren.
Die Familien der Soldaten sollen wohl lediglich eine posthume Ehrungen ihrer Soldaten zurück erhalten, denn überlebende Soldaten die Putins wirre Propaganda widerlegen sind ja Lügner und Volksverräter, die dann auch relativ schnell in irgendwelchen Gefängnissen verschwinden.
Unsere öffentlich rechtlichen Medien sind leider auch mit zersetzender Doktrin (Diffamierung von Ungeimpften etc..) versetzt, was deren Finanzierung in ein negatives Licht stellt. Gerne wird verschwiegen, wie Weltkonzerne ihre Marktmacht zur langfristigen Ausbeutung durch Einfluss auf Politik, Markt und Medien gebrauchen.

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In westlichen Staaten werden destabilisierende Bewegungen nach dem „Donbassprinzip¹“ mit Verschwörungstheorien und Kollaborateuren beflügelt. Q-Annon, Donbass-Nazis und Teile der AFD sowie Flüchtlingsströme sind nur Beispiele dieser destabilisierenden Maßnahmen Putins. Das „Nazi“-Argument, mit dem Putin arbeitet befördert durch die Unterstützung nationalsozialistischer Bewegungen im Westen gibt ihm ein schlagkräftiges innenpolitisches Argument, quasi die ganze westliche Welt anzugreifen (entnazifizieren) Vor allem anderen aber besteht ein Interesse, an einem Russland mit Zar Putin an der Spitze einiger Oligarchen. Öffentliche Medien spielen dabei eine zentrale Rolle. Unliebsame, wahrheitsgemäße Berichterstattung ist ausnahmslos verboten und wird mit hohen Haftstrafen sanktioniert. Der geistige Zustand Putins muss unter seiner langjährigen Herrschaft schwer gelitten haben wenn er der Überzeugung ist, dass hartnäckiges leugnen der Wahrheit diese auf Dauer der russischen Bevölkerung vorenthalten würde. Im anderen Fall würde die derzeit vorhandene russische Mehrheit, die Putins Lügengeschichten (Münchhausen war ein Laie dagegen) jetzt noch glaubt, vor Enttäuschung (zurecht) zur endgültigen Zersetzung des Zarenreichs aufrufen.

militärisches Ziel

Enttäuschend ist aber auch die verhaltene Sanktionspolitik Deutschlands, wo wirtschaftliche Aspekte höher als humanitäre Aspekte gewertet werden. Das Elend der Ukrainer endet ja nicht, wenn sie geflüchtet sind, sonder sie werden mit der gnadenlosen Ausbeutung des Kapitalismus konfrontiert, die derzeit auch immer weiter außer Kontrolle gerät. Auch der Westen habt seine erklärten Feinde, die auch nichts anderes verbrochen haben, als Wahrheiten ans Licht zu bringen. Sie werden so gnadenlos verfolgt und diskreditiert, wie durch die USA. Assagne und Snowden sind die bekanntesten Verfolgte des Westens. Politischen Gegnern sollte es in Demokratien besser gehen, als im Kreml. Wahrheitsliebende Journalisten sind jedoch auch in den Demokratien bedroht. Wer Demokratie will, muss diese auch jeden Tag auf das Neue leben.

Die Aufrufe unseres europäischen Nachbarlandes zur Unterstützung und humanitärer Hilfe sind doch wohl wichtiger als über eine Impfpflicht zu reden die heimlich autokratisch durchgesetzt werden soll, obwohl schon das österreichische Verfassungsgericht sich, wohl begründet, dagegen ausgesprochen hat. Es scheint die Peinlichkeit der Zurückhaltung bei den Sanktionen und eine mangelnde Vorbereitung auf eine offene Diskussion über dieses Thema und wohl auch wegen den Verbindungen zu dem russischen Oligarchen Schröder dazu geführt zu haben, dass man dieses aktuell wichtige Thema partout nicht im Bundestag besprechen will. Dafür wird ein Angriff auf die Grundrechte gestartet und eine Impfpflicht mit einem nahezu wirkungslosen Impfstoff forciert. Das ist beschämend, wenn man betrachtet, dass es in diesem Krieg um demokratische Werte geht.

¹) mit Donbasprinzip betitle ich die Unterwanderung durch Kollaborateure und Förderung nazionalsozialistischer Bewegungen in westlichen Staaten.

Diese „militärischen“ Ziele sehen eigentlich ganz zivil aus
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der russische Diktator

Kein Herz für Nazirussland
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Putin ist genau so ein Diktator, wie wir ihn auch schon hatten und von dem uns die Weltgemeinschaft erlöst hat. Größenwahn und Unterdrückung zeichnen beide Diktatoren aus. Das hinterlässt am mentalen Zustand Putins durchaus berechtigte Zweifel. Putin geht sogar noch weiter und erklärt seiner Gesellschaft die Juden einfach als Nazis, die beseitigt werden müssen. Blitzkrieg beziehungsweise der Versuch eines solchen, Einmarsch in Länder unter fadenscheinigen Gründen sowie die Verfolgung Andersdenkender sind nahezu identisch. Ansonsten unterscheidet die beiden eigentlich nur noch das Aussehen. Deswegen ist es wichtig, dass Putin von der gesamten Weltgemeinschaft bekämpft wird. Das Land vom Judentum zu befreien entspricht exakt der Behauptung Putins der Befreiung der Ukraine von den Nazis (Entnazifizierung) und dem „Völkermord“ im Donbas Einhalt zu gebieten. Die Verfolgung des amtierenden ukrainischen Präsidenten Selenskyj, der in einer russischsprachigen jüdischen Familie aufgewachsen ist als Nazi, spottet jeglichem geschichtlichem Verständnis.

Putins schlimmster Feind ist die Wahrheit, dicht gefolgt von der Freiheit.

Bücherverbrennungen im 3. Reich entsprechen dem Vorgehen Putins gegen unabhängige Medien und die freie Meinungsäußerung.
Stigmatisierung Andersdenkender und das Verbot der wahrheitsgemäßen Berichterstattung sowie die Verfolgung von Berichterstattern, die nicht die russischen Lügen Putins als wahr anerkennen (was bei klarem Verstand unmöglich ist) spricht seine eigene Sprache. Die Sprache des Diktators Putin.

Ist Schröder ein russischer Oligarch?

Oder nur peinlich? Irgendwie sind hier die Weichen selektiv gestellt worden. Oligarchen müssten enteignet und ausgewiesen (sofern möglich) werden oder auch wahlweise als ausländische Spione verhaftet werden. (typisch russisch, das sind die so gewöhnt) Gekaufte Nationalitäten wie in Großbritannien müssten umgehend wieder entzogen werden. Firmenanteile der Oligarchen sollten ersatzlos zu gestrichen und an die Firmen zurück gegeben werden. Hier müssen wir über unseren Schatten springen und auch einmal die Kapitalkräftigen direkt angreifen. Wie man sieht, sind das ja nicht wirklich die besseren Menschen.

Der Völkermord und die Vertreibung in der Ukraine müssen umgehend gestoppt werden!

Lukaschenko hat als Handlanger in dem perfiden Plan Putins Flüchtlinge als Waffe zu gebrauchen den Vasallen gespielt und lässt auch in dem schmutzigen Krieg Putins keinen Zweifel an seiner Zusammenarbeit mit dem anderen Diktator. Bei der UN Vollversammlung wurde schnell klar, dass lediglich Diktaturen Putins Krieg nicht verurteilen. Das zeigt das wahre Gesicht des russischen Diktators. Die über Jahre geplante Invasion beschränkt sich mit Sicherheit nicht nur auf die Ukraine sondern gehört für Putin nur als Schachzug zum großen Spiel um die Macht über Europa. Hier müssen wir und unsere zahlreichen Verbündeten direkt einschreiten und diesem diktatorischem Treiben Putins Einhalt gebieten. Als Reparation sollte er dann die politischen Gefangenen (hat er überhaupt andre?) freilassen.

Putin Mosaik

Quo vadis Putin?

Was kann die westliche Welt eigentlich gegen die russische Invasion in europäisches Gebiet in der Ukraine tun?

Ein Ausschluss aus dem weltweiten Zahlungsverkehr Swift ist wohl die wirkungsvollste Variante, da sie Russland Exporte nahezu unmöglich macht und Russland so vom internationalen Handel faktisch ausschließen würde.

Humanitäre Hilfe mit größtmöglicher Öffentlichkeit organisieren, damit die Not und die Einigkeit auch vor der russischen Bevölkerung nicht verheimlicht werden kann.

Ich lüge nicht immer!

Russische Zusicherungen und Aussagen sind durch gegensätzliches Handeln von Putin zu haltlosen Frasen geworden. Die einseitige Anerkennung als blockfreie Staaten in den umstrittenen Gebieten der Ukraine mutet an wie die Einnahme der Krim vor wenigen Jahren um sich diese geopolitisch strategische Position zu sichern, was auf die lokalen Absichten des Kreml eigentlich schon hinwies.
Die verhaltenen Sanktionen nach Besetzung der Krim ermutigten wohl eher zur aktuellen Eskalation als dass sie ihren gewünschten Abschreckungseffekt erfüllten. Meinungs- und Pressefreiheit sind in den letzten Jahren in Russland immer stärker eingeschränkt worden. Oppositionelle Politiker werden mit konstruierten Vorwürfen inhaftiert und/oder verurteilt in russisch demokratischer Weise, oder wie sonst soll man die Worte unseres ex-Bundeskanzlers Gerhard Schröder: „Putin ist ein lupenreiner Demokrat“ deuten?

Die Versammlungsfreiheit ist stark eingeschränkt in dieser russischen Form der Demokratie. Im Fall Navalny wurde wohl medizinische Hilfe verweigert, was nach einem Mordanschlag an dem Oppositionellen auch nicht gerade verwunderlich war. Unabhängige Medien sind nahezu gänzlich verboten oder mit einer Kennzeichnungspflicht aller Beiträge als „ausländischer Mediendienst“ oder ähnlich, was einer erzwungenen Selbststigmatisierung als „Staatsfeind“ nahe kommt, stark bei ihrer Arbeit behindert. Dies ist nur eine von vielen Schikanen die den wenigen verbleibenden freien Medien angetan werden.

Die Kennzeichnungspflicht freier Medien sollte ein Qualitätsmerkmal russischer Medien werden.

Trotz allem muss man aber auch an die Menschen denken, die unter den Maßnahmen leiden. Ein wirtschaftlicher Zusammenbruch Russlands hätte weitreichende Folgen für die russische Zivilbevölkerung. Im besten Fall wird dadurch ein politischer Umbruch erreicht, im schlechtesten Fall startet das einen globalen Konflikt. Die Spanne der Möglichkeiten ist groß. Russische Propaganda heizt die Situation zusätzlich an und schafft mit „Fake News“ über angebliche atomare Rüstungsbemühungen der Ukraine und einen angeblichen Völkermord als Rechtfertigungen für sein kriegerisches Handeln, was ihm den Rückhalt durch das Militär erhalten soll.

Die Ereignisse sind schon weiter gediehen und Putin ist in die Ukraine eingelaufen seinen Krieg gegen freie Gesellschaften fortzusetzen. Außenpolitische Aktionen wie die Unterstützung anderer Diktatoren, zum Beispiel in Syrien und Belarus zeigen die Richtung der Angriffe Putins auf freie Gesellschaften. Aufkeimende Widerstände in Russland und Belarus sind gewaltsam niedergeschlagen worden.

Die Unterstützungen in Syrien und Belarus für den Erhalt autokratischer Machtverhältnisse lassen böses ahnen.

Seit heute Nacht wird zurück geschossen!

Dieser, leicht abgewandelte aber sinngemäß gleiche, Ausspruch und der plötzliche, übermächtige Überfall weckt Erinnerungen die hierzulande und im Nachbarland Polen immer aufrecht gehalten werden um Wiederholungen zu vermeiden. Das Vorgehen Putins hat System und man sollte überall in Europa mit Cyberangriffen rechnen, die eine Destabilisierung aller europäischen Nationen beabsichtigen könnte, was einen militärischen Durchmarsch in den Bereich des Möglichen rückt. Orbán, der selbst sonst oft leicht autokratische Züge an den Tag legt, geht da eigene Wege. mehr lesen ..

Und schon steht Putin vor Kiew mit seinem Kampf um sein System der Einschüchterung, Korruption und Oligarchie aufrecht zu erhalten und auszuweiten. Dem muss Einhalt geboten werden!

Wer ist der Nächste?
Wenn du nicht aufgibst, hol ich die Tschetschenen

..wird man sich fragen müssen, wenn dieser Plan mit Erfolg gekrönt werden sollte – Usbekistan? Ungarn? Georgien? oder gar Taiwan?
Man kann nur hoffen, dass sich die freien Staaten auf eine wirkungsvolle Maßnahme einigen werden. Es steht immer zu befürchten, dass sich Autokraten gerne als Vasallen Putins einspannen lassen. Militärische Vorteile und Putins Erfahrung im Kampf gegen die Freiheit (z.B. Syrien, Belarus, ..) sind für derartige Regime oft überlebensnotwendig.

Es geht hier um Grundlegende Menschenrechte,

vor allem die Meinungs- und Pressefreiheit ist bei auf Lügen, Unterdrückung und Korruption aufgebauten Systemen ein ungern gesehenes Recht. Bildungsfreiheit würde den Menschen schnell zeigen, wie andere, freiere Systeme funktionieren und Veränderungswillen schüren. Deswegen gibt es in diesen Regimen oft nur Schulen, die neben den Grundfertigkeiten nur noch politische Propaganda und deren Halb- oder Unwahrheiten zu bieten haben. Behinderungen Inhaftierung und Ermordungen unbequemer Oppositioneller und Wahlbetrug scheint hierbei einfach zum politischen Geschäft zu gehören, wenn dem Ganzen noch ein demokratischer Anstrich verliehen werden soll. Denn, welches Volk gibt einem offensichtlichen Despoten nach 1945 noch mehr als 80% seiner Stimmen? ..so doof kann doch keiner sein…
Wer das ignoriert um Vorteil zu nehmen, ist Mittäter in diesem Menschenrechtsskandal.

Bei den Sanktionen gegen russische Oligarchen sollte man nicht, den bei uns beliebten Oligarchen der Gasprom, Gerhardt Schröder vergessen. Alles andere würde die Sanktionen gegen russische Oligarchen unglaubwürdig machen.

Impfung

Recht auf körperliche Unversehrtheit

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Impfen mit was auch immer um jeden Preis?

Bei einer Impfquote von über 80% aller Erwachsenen kann man nicht unbedingt von Erfolg reden, wenn man sich die aktuellen Infektionszahlen ansieht.

Sind die milden Verläufe nicht auch dem Virus zuzurechnen nicht nur der Impfung?
Soll eine Impfpflicht den Mangel an Testkapazitäten und Monitoring ausgleichen?
Wie soll man, im so treffend benannten, Blindflug eine Impfpflicht rechtfertigen?
Ist da nicht eine vernünftigere Lösung zu finden?

In Anbetracht der Größe des Eingriffs in Grundrechte müssten eventuell schon im Vorfeld die Möglichkeiten der Infektionsprävention ausgebaut werden. Zum Beispiel in den Schulen Raumluft Messungen und Reinigungen durchführen und geeignete Belüftungsanlagen einbauen oder auch für ausreichende Testkapazitäten zu Sorgen und die Testpflicht nicht auf ungeimpfte zu beschränken. Testpflicht für sensible Bereiche und Massenkontakte (Schule, Fußballstadion, ..), Abstandsregeln und Maskenregelungen für Innenräume und regelmäßige Selbsttests zum Schutz aller auch geimpfte, genesene oder geboosterte um die schnelle Verbreitung zu behindern und um verlässliche Zahlen, auch über Impfdurchbrüche, zu erhalten. 

Wenn wir weniger testen, sinken auch die Infektionszahlen
Donald Trump

Diese verpassten Chancen und der Glaube an die „Wunderwaffe“ Impfung sind unter anderem für die hohe Infektionsrate unter Minderjährigen im Schulalter verantwortlich. Die Impfpflicht gegen Masern hat große Wellen geschlagen, ist aber aufgrund des dauerhaften Schutzes vor Infektion dennoch eingeführt worden. Bei der derzeitigen Diskussion wird schon ein Schritt weiter gegangen und eine Impfpflicht mit Impfstoffen angestrebt, die man als Präventivmedizin¹ bezeichnen kann und nicht ausreichend vor Infektion schützen um eine Verbreitung zu verhindern. Die Willkürliche Zurücksetzung des Genesenenstatus entgegen anerkannter europäischer Richtlinien und die Nichtanerkennung zugelassener Impfstoffe forciert die allgemeine Verunsicherung. Da sehe ich keinen ausreichenden Grund für eine allgemeine Impfpflicht. Zudem sind wirksame Medikamente vorhanden, die einen ähnlichen Effekt versprechen allerdings nicht präventiv sind, was auch gegen die angestrebte allgemeine Impfpflicht spricht. 

Geht es aber bei der Impfpflicht nicht nur um gesundheitlichen Schutz, muss man davon ausgehen, dass dieses Vorhaben gegen alle Widerstände durchgesetzt wird. Diffamierung von Kritikern bis hin zum „Staatsfeind“ sind kein Zeichen gelebter Demokratie!  Ob das Ganze mit monetären Interessen zusammenhängt lässt sich nur mutmaßen. Skandale in kürzerer Vergangenheit (Maskenskandal, etc..) schüren solche Zweifel noch. Immerhin werden bei uns auch ohne Notstand die bürgerlichen Freiheiten aller in vielen Bereichen stark eingeschränkt, ohne geeignete, mildere Maßnahmen zur Prävention durchgeführt zu haben. 


¹) ich mach das einfach mal

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Julian Assagne

Von den USA gnadenlos verfolgt

13.01.22 – Ludwig A. Minelli für die Online-Zeitung INFOsperber

Der Royal Court of Justice in London beschloss die Auslieferung nach Schweden. Darauf fand Assange Asyl in der Botschaft Ecuadors.

Der Fall Julian Assange zeigt: Die Macht erodiert das Recht. Der Bundesrat schweigt, und die Medien versagen.

Red. Ausgerechnet am Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember 2021, hatte der High Court in London als Berufungsinstanz entschieden, dass Julian Assange an die USA ausgeliefert werden dürfe. Eine juristische Nachlese von Ludwig A. Minelli. Minelli ist Rechtsanwalt und Generalsekretär der Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention (SGEMKO). Der Beitrag erschien in deren Zeitschrift «Mensch und Recht».

Der High Court in London hatte ein Urteil der unteren Instanz aufgehoben. Diese hatte eine Auslieferung verweigert, und zwar einerseits aufgrund des Gesundheitszustandes von Julian Assange, andererseits aber auch, weil die Haftbedingungen, welche ihn in den USA erwarten würden, von europäischer Warte aus als unmenschlich qualifiziert werden müssen.

Damit setzt das Vereinigte Königreich eine der gravierendsten Menschenrechtsverletzungen fort, an denen westliche Staaten je beteiligt waren. Und man würde sich auch nicht wundern, wenn Grossbritannien mit einer raschen Auslieferung Assanges an die USA den Menschenrechtsschutz unterlaufen würde, welchen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), an die auch das Vereinigte Königreich gebunden ist, garantiert. Denn wo massive staatliche Machtinteressen sich bedroht fühlen, hat Recht einen schweren Stand. Es erodiert.

Angriff eines US-Helikopters auf Zivilisten am 12.7.2007 (gefilmt vom Helikopter aus) © Wikileaks.

Am Anfang ein ruchloser Massenmord

Am 12. Juli 2007 kreisen zwei amerikanische Armeehubschrauber über Bagdad. Unten auf der Strasse stehen etwa zwanzig Männer in mehreren kleinen Gruppen friedlich beieinander. Sie sind zivil gekleidet und tragen keine Waffen. US-Soldaten in den Hubschraubern glauben jedoch, Kämpfer gesehen zu haben. Mit mehreren Salven aus den 20-mm-Bordkanonen mähen sie diese in den Tod. Andere werden verletzt. Unter den Toten befinden sich zwei Fotografen, die für die Nachrichtenagentur Reuters aus dem Irak berichteten.

Einige Zeit später wird am Boden versucht, Verwundete mit einem Minibus zu bergen und in ein Krankenhaus zu fahren. Doch aus den Hubschraubern werden auch die dabei beteiligten Menschen niedergemäht und der Bus zerstört.

Diese Szenen, von bordeigenen Kameras der Hubschrauber aufgenommen, präsentierte der Australier Julian Assange am 5. April 2010 im National Press Club in Washington und machte sie so einer grossen Öffentlichkeit zugänglich. Die Aufnahmen, selbstverständlich militärisch streng geheim, sind auf unbekanntem Wege vorher der von Assange gegründeten Enthüllungsplattform Wikileaks zugespielt worden. Höchstwahrscheinlich haben Unbekannte in der US-Administration diese Aufnahmen an Wikileaks weitergeleitet. Wikileaks stellt allen, die derart brisantes Material veröffentlichen wollen, eine besondere Plattform zur Verfügung. Damit kann man verhindern, herauszufinden, wer Wikileaks Material zugänglich gemacht hat. Auf diese Weise können Whistleblower geheime Tatsachen von öffentlichem Interesse ans Tageslicht hieven.

Eine Reihe von Kriegsverbrechen

Die Aufnahmen zeigten somit eine Reihe abscheulicher amerikanischer Kriegsverbrechen, ruchlos begangen von Kampfhubschrauberbesatzungen. Nach Kriegsvölkerrecht wäre es notwendig gewesen, dass die US-Regierung diese Vorgänge durch ein zuständiges Gericht zumindest untersuchen lässt. Doch solches ist bis zum heutigen Tage nicht erfolgt.

Seither ist Julian Assange – der diese Aufnahmen nicht etwa in einer Regierungsbehörde der USA gestohlen, sondern diese bloss veröffentlicht hat, nachdem sie in Wikileaks vorhanden waren – einer gnadenlosen Verfolgung ausgesetzt, auf die, die USA, großen Wert legt.

Da hat doch jemand die falschen Kriegsverbrechen an die Öffentlichkeit gebracht

Ein mutiger Schweizer

Der Schweizer Rechtsanwalt Nils Melzer, Professor für internationales Recht, der in Glasgow und auch in Genf lehrt und der 2016 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zum Sonderberichterstatter für Folter ernannt worden ist, veröffentlichte vor einiger Zeit das Buch «Der Fall Julian Assange – Geschichte einer Verfolgung» (deutsch im Piper Verlag). Darin zeigt er bis in die feinsten Einzelheiten, welch erbärmliches Spiel nicht nur die Regierungen, sondern auch die Justiz vor allem Grossbritanniens und Schwedens in dieser Sache spielten: Sie haben sich in absoluter Vasallentreue zur Regierung der USA an dieser Verfolgung beteiligt.

Das gleichzeitig auch in Englisch und Schwedisch erschienene mutige Buch liest sich wie ein Thriller, lässt einen, der an den Rechtsstaat glaubt, aber auch heftig erschrecken: Wie sind derartige Justizverbrechen in Staaten des so viel gelobten demokratischen Westens denn überhaupt möglich? Wie schaffen es Regierungen, eine sonst doch so gelobte Justiz – wie jene Englands oder Schwedens – zur Kollaboration mit einer verbrecherischen Clique im Staat zu bewegen?

Und weshalb schreien die Medien in den betroffenen Staaten – angeblich die «vierte Gewalt», welche die Regierung kontrollieren sollte – nicht auf? Ist es nicht einigermassen erstaunlich, dass ausgerechnet Grossbritannien und Schweden von einem unabhängigen UNO-Berichterstatter über Folter des Einsatzes dieses in einer anständigen Justiz unzulässigen Mittels beschuldigt und dass die übrigen demokratischen Regierungen – insbesondere auch jene Deutschlands und der Schweiz – in ganz Europa dazu schweigen? Merken sie nicht, dass sie sich damit ebenfalls schwere Schuld aufladen?

Ziel: Abschreckung

Ziel des verbrecherischen Verhaltens Schwedens, Grossbritanniens, der USA und Ecuadors und der schweigenden Regierungen ist zweifellos die Abschreckung: Wer es je wieder wagen sollte, geheimste dunkle Tatsachen von Regierungen ans Tageslicht zu bringen, soll wissen, welch bedauerliches Schicksal ihm anschliessend beschieden sein dürfte. Wo sich Macht, die sich endgültig als böse gezeigt hat, bedroht fühlt, gilt wohl kein Recht und damit auch keine Menschenrechtskonvention und kein Völkerrecht mehr. Nur noch nackte Macht.

UNO-Experte Prof. Nils Melzer

So sind denn westliche Staatsmänner und -frauen bei Besuchen in China in ihren Gesprächen mit den dortigen Politikern nur noch blosse Menschenrechtsheuchler: Wie soll der chinesische Staatspräsident auf Lebenszeit, Xi Jinping, westliche Vorhaltungen wegen des Wegsperrens von Millionen von Uiguren und der deshalb anzuklagenden Verletzung von Menschenrechten, etwa Ausführungen des schweizerischen Aussenministers Ignazio Cassis, ernst nehmen, wenn er weiss, dass die Schweiz sich bislang weder in London noch in Stockholm, geschweige denn in Washington, zu Worte gemeldet hat, um den Umgang dieser Staaten mit Julian Assange als Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu bezeichnen? Wie kann der demokratische Westen noch totalitäre Entwicklungen in Ungarn oder Polen kritisieren?

Derartige diplomatische Vorstellungen [wie etwa in China] werden wohl mittlerweile so empfunden, wie sie von ihren Urhebern auch verstanden werden: als populistisch notwendige Formeln, um heimische Klientel zufrieden zu stellen, jedoch keineswegs ernst gemeint und ernst genommen. Diplomatisches Geplappere, mit dem Sektglas in der Hand, damit die heimischen Gazetten verkünden können, ihr Aussenminister habe es denen doch wieder einmal gesagt. Die Inszenierung als Pflichtübung für die Kulisse; «bitte nicht böse werden, wir meinen es ja nicht ernst». Nicht an ihren Worten, sondern am Unterlassen bestimmter Taten sollt ihr sie erkennen und bewerten!

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Cannabis legal

Ein Joint zur Beruhigung

Bei dieser Bundesregierung dürfte einer Legalisierung von Cannabis nichts mehr im Wege stehen, da sich ja alle 3 Parteien vor der Wahl positiv zu einer Legalisierung geäußert haben. Es ist schon lange überfällig Cannabis nicht mehr mit gefährlichen Drogen in einem Satz zu nennen. Selbstverständlich muss dann auch vor den Gefahren der Wechselwirkungen mit Deutschlands Lieblingsdroge Alkohol warnen. Insgesamt ist das ein Sieg für die Volksgesundheit. Als Medikament seit Urzeiten beliebt und bekannt hilft es fast ohne Nebenwirkungen bei Spasmen, Schmerzen, Aggression und bei vielen anderen Beschwerden. Mit der Legalisierung hat man jetzt die Möglichkeit z.B. als Ausgleich für einen harten Tag abends eine Tüte rauchen um den Alltagsstress zu beenden und gedanklich nicht mehr bei der Arbeit zu sein. Bei Aggressionsproblemen lassen sich mit gutem Cannabis ohne Alkoholkonsum, fast ohne Nebenwirkungen innerhalb von Sekunden außerordentliche Ergebnisse erzielen. Das gedankliche Ausschweifen, das der Cannabisrausch bewirkt verhindert das wieder aufflammen von Aggressionen. Zur Schmerztherapie wird es schon seit geraumer Zeit erfolgreich verwendet. Kranke Menschen mit Spasmen erfahren eine Starke Linderung. Und es gibt wahrscheinlich noch viele andere Anwendungsgebiete, die aufgrund der dogmatischen Verfolgung der Hanfpflanze als „böse Droge“ leider noch nicht erforscht sind.

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Bei solchen Vorhaben ist eine offene Aufklärung sehr wichtig. Ein Tabuthema dürfen Drogen nicht sein, damit offen mit den Thema umgegangen wird. Nur durch ausreichende Aufklärung sind Neben- und Wechselwirkungen einzuschätzen. Mit der nötigen Aufklärung kann sich jeder Bürger selbst entscheiden, was er zu sich nimmt. Im „Lübecker Prozess“ (1994) fand Richter Andreas Neskowitsch einen passenden Begriff, der das Bedürfnis sich zu berauschen als „Recht auf Rausch“ bezeichnete.

Gleichzeitig muss aber auch Alkohol als Droge eingeordnet werden, oder Cannabis als Genussmittel verharmlost werden um unvoreingenommene Betrachtungen zu ermöglichen. Die bisherige demagogische Betrachtungsweise von Cannabis muss beendet werden, da es fast schon ein Glaubensbekenntnis ist, Hanf zu verteufeln. Die demagogische Ablehnung kommt aus der Geschichte des Cannabisverbots. Der Chemiekonzern „Lilly“ und die Alkohollobby fühlten sich von den vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten von Cannabis bedroht. Mit Hilfe des ultra-rechten Medienmagnaten William Randolph Hearst generierten sie in den 30er Jahren ein Horrorbild von Cannabis rauchenden schwarzen Männern (in Amerika damals ungefähr gleich schlimm) die durch den Rausch von Cannabis zu mordenden Vandalen wurden. Von diesen Horrorvisionen zeugt noch heute die angstvolle Zurückhaltung in der ahnungslosen Politik. Wie z.B. unsere Bundeskanzlerin Merkel: „unter meiner Regierung wird es keine Legalisierung für Cannabis geben!“ Solche Ausschließungen spiegeln eine unangebrachte Demagogie wieder. Mangelnde Information ist das Futter für Demagogen, die sobald eines der „verbotenen“ Themen angesprochen wird in eine schwere Glaubenskrise verfallen und wie andere Verschwörungstheoretiker auf Gegenargumente reagieren.

Reservate für Ungeimpfte!

Die Spaltung der Gesellschaft nimmt Fahrt auf

Es ist kein Wunder, wenn man feststellen muss, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung stetig sinkt. Wenn eine scheidende Kanzlerin noch zum Abschied nicht Geimpfte für den Abbau von 4000 Intensivbetten verantwortlich machen will, eine Impfung als Schutzmaßnahme, die übere den Eigenschutz hinaus geht zu bezeichnen, obwohl Geimpfte nur wenig sicherer für andere sind als nicht Geimpfte und die Zahlen, immer wieder bewusst falsch interpretiert. Diesen Unsinn von einer Kanzlerin, der die meisten Menschen über Jahre fast blind vertrauten zu hören, stellt Welten auf den Kopf.

Reservat

Die Impfquote unter den Menschen, die über 14 Jahre alt und gesundheitlich nicht geimpft werden können ist erheblich höher als angegeben. Die nahezu 65% Geimpfte beziehen sich auf die Gesamtbevölkerung mit allen Kindern unter 14 und denen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und immerhin einen Anteil von 8% ausmachen. Dazu kommen noch die 5% Genesene (Gesamtbevölkerung, Stand 10.11.2021) womit die Impfquote allein aus diesen Zahlen unter dem impffähigen Anteil der deutschen Bevölkerung mit ca. 78% doch einen recht hohen Wert erreicht. Da diese Zahlen sich nur auf die offiziellen Zahlen des RKI beziehen, das selbst bei den Impfungen noch eine hohe Dunkelziffer einräumt, (Aus Angst nach der Pandemie nicht mehr als seriös anerkannt zu werden?) ist die Impfquote noch höher anzusetzen. Ein jammernder Lauterbach in den Medien, rundet den Anschein einer unseriösen Darstellung noch ab. Durch solche Fehlinformationen aus der Politik werden Hoffnungen geschaffen, die nicht den Tatsachen entsprechen. Der Stigmatisierung nicht Geimpfter als Impfgegner, Querdenker oder einfach als Volksfeind, fehlt in Anbetracht der trotz hoher Impfquote stark steigenden Infektionszahlen jede vernünftige Rechtfertigung.

Der schleichende Fortschritt der gesellschaftlichen Spaltung durch diese Indoktrinierung verstärkt sich durch die Verunsicherung wegen der steigenden Infektionszahlen. Die Folgen dieser verhaltenen Informationspolitik, die Geimpften Immunität suggeriert hat, ist einer der Gründe für diese Entwicklung. Kritiker an der offiziellen Darstellung werden so stigmatisiert, dass sie eine Erklärung für diesen provozierten Druck suchen. Dieser Druck verstärkt nur den Widerstand und fördert Verschwörungstheorien.

Zu den Folgen dieser Informationspolitik zählt auch der neuerliche Anstieg der Infektionszahlen der wohl auch dem Glauben an eine Immunität durch impfen geschuldet ist der jetzt zu einer großen Verunsicherung weicht. In den Karnevalshochburgen, wo scheinbar immer noch der Glaube an die Immunität mit dem Wunsch, dass dies auch so stimmt, eine unsinnige Demonstration mit einem hohen Risiko vieler Infektionen durch die Konzentration von so vielen Menschen auf beschränktem Raum. Während der EM wurde nach einigen Spielen trotz Schutzmaßnahmen eine nicht unerhebliche Anzahl von Infektionen festgestellt – daraus hätten wir ja auch etwas lernen können.

Und wenn man dann fragt: „warum das Ganze?“ ist man schon ein Verschwörer. (auch wenn man keine Erklärung dafür gefunden hat)
Dieses schwarz/weiß – Denken spaltet die Gesellschaft in einem Moment wo sie, wie lange nicht mehr, auf Zusammenhalt angewiesen ist.

Es ist traurig mit anzusehen, wie in den Medien Argumente in Vorwürfe und Beschuldigungen münden die einer Volksverhetzung nahe kommen.
Zögerliche Menschen und Menschen die grundsätzlich skeptisch sind, Menschen die hinter diesen repressiven Maßnahmen noch andere Gründe als die Pandemiebekämfung vermuten, Menschen die sich mit Obrigkeit schwer tun und so weiter … , sind auch ein Teil der Menschen, die sich mit der Situation auseinander setzen. Leider werden durch diese öffentlichen Anfeindungen Gruppenzwänge aufgebaut die dem Grundgedanken, der Erhöhung der Impfquote, entgegenstehen.

Die europäische Bürgerintiative

zum Initiativen Portal

Um im Umweltschutz, Juristik, Sozialwesen und in Ressourcenbelangen bestehen zu können müssen sich die EU-Staaten zusammen ein Konzept für ein Zusammenwirken erarbeiten. Kleinstaaterei und Grabenkämpfe sind hierbei alles andere als förderlich. Die Menschenrechtscarta, der alle EU-Staaten zugestimmt hatten sollte die oberste Premisse bei gemeinschaftlichen Entscheidungen sein.
Das Europäische Parlament verfügt über eine Plattform, die Bürgerinitiativen mit entsprechenden Vorgaben die Möglichkeit gibt, Ihre Belange dem Europäischen Kommission zur Entscheidungsfindung/Reaktion vorzulegen. Diese Kommission wird in einer öffentlichen Stellungnahme begründen welche Maßnahmen von ihr eingeleitet werden, oder warum weitere Maßnahmen abgelehnt werden.

Die Europäische Bürgerinitiative

aktuelle Initiativen

Zivilgesellschaftliche Initiative für ein Verbot biometrischer Massenüberwachung

Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) in der gesamten EU

Die Freiheit zu teilen

Verbot der Werbung und Sponsoring
für fossile Brennstoffe und des Sponsorings im Bereich fossiler Brennstoffe


Haben wir die Wahl?

ob rot, grün, gelb, schwarz, braun ..

Nach 16 Jahren untätiger Lobby-Politik ist in den verstrickten Kanälen von Politikern, Beratern und Lobbyisten Panik ausgebrochen! Eine neue unabhängige Regierung könnte ja um „reinen Wein einzuschenken“ ein Lobbyregister einrichten, das umfassend Einflussnahme dokumentiert und öffentlich zugänglich macht. Mit einer detaillierten Dokumentation würden auch die Bemühungen der Politiker zur Realisierung ihrer Versprechen veröffentlicht.
Eigentlich ein schöner Gedanke, wenn der Wähler auch weiß was sein Vertreter alles für ihn bewegt.

Jetzt hat jeder Wähler die Chance die Richtung von Deutschland in einer Welt, die sich in einer für alle Menschen bedrohlichen Lage befindet mit zu bestimmen.

Unsere Parteien gestalten die Entscheidung für den Wähler äußerst kompliziert. Unten sind die wichtigsten Akteure aufgeführt:

Die CDU

wirft mit Dreck

Wegen der schlechten Umfragewerte greift die CDU zu ihrem altbewährten Trick der aber schon in Amerika, von Trump verwendet, nicht vom erwünschten Erfolg gekrönt war: „das Schreckgespenst einer Linksregierung, die uns ja unweigerlich in’s Chaos oder gar in den Sozialismus führt“. Das ist als Wahlargument nicht unbedingt überzeugend und die Ziele sind verschwommen wie zuvor. Der interne Machtkampf macht die CDU auch nicht sympatischer. Das fast schon verdächtig krampfhafte Festhalten an Machtpositionen trägt nicht gerade zu übermäßigem Vertrauen in einer Regierungsbeteiligung bei.

Die SPD

hat als Arbeitnehmerpartei mit Schröder ihre Richtung verloren

Das verlorene Vertrauen wieder herzustellen ist keine leichte Aufgabe mit einem großen Industrie-freundlichen Koalitionspartner. Mit einem ernsthaften Kanzlerkandidaten, der soziale Ziele glaubhaft vermitteln kann, könnte sie nach dieser Wahl einen großen Schritt machen. Mit ehrlicher, überzeugender Politik könnte sich die SPD in Regierungsverantwortung beweisen. Dass soziale Ziele parallelen zu Zielen der Linken aufweisen, spricht nicht gegen den Gedanken einer Neuauflage der sozialen Marktpolitik. Offenlegungen von vergangenen Einflüssen durch Lobbyisten auf direkte Regierungsziele würde auch für etwas mehr Vertrauen sorgen.

Die Grüne

macht mir ein wenig Angst.

Herr Kretschmanns Regierungsfreude in Pandemiezeiten musste schon vom Verfassungsgericht gebremst werden. Bei Zielen, die doch große Änderungen in den Zielsetzungen beinhalten, sehe ich ein Polizeischutzgesetz eher mit Sorge. Eine Denunzationsplattform, die der grüne Finanzminister von Baden-Würtemberg installieren will rundet ein grünes Schreckgespenst vollends ab. Der Einwand der grünen, die Denunzationsplattform wäre nur für schwere Steuervergehen ist Unsinn. Eine EU-Richtlinie zum Schutz von Whistelblowern zum Schutz von Insidern die Steuerhinterziehungen und andere bewegende Skandale großer Konzerne melden ist bereits in Kraft gesetzt.
Politischer Respekt und Erfolg wird durch breite Einsicht und Anerkennung der gegebenen Notwendigkeiten die jedem transparent zur Verfügung stehen erreicht. Gegenseitige Denunziation vergiftet das Klima zwischen den Menschen. Das können uns die Ostdeutschen, die erst 1989 einem Klima der Denunziation entkommen sind, bestätigen.

Klimapolitik ist Weltpolitik und globales Handeln ist existenziell geboten. Hier ist eine selbstbewusste, zielorientierte Außenpolitik die im Stande ist monetäre Interessen bei ihren Entscheidungen heraus zu halten. Hört sich wie ein Argument an … aber auch hier immer noch eine Vertrauensfrage

Die FDP

steht für freiheitliches Denken

Vor allem die unternehmerische Freiheit steht bei dieser klar wirtschaftlich ausgerichteten Partei im Vordergrund. Die Unternehmer brauchen eine starke Vertretung in jeder Regierung um handlungsfähig Ziele, auch politische, zu verwirklichen. Allerdings ist die FDP schon wieder so spezialisiert, dass sie nur für Unternehmer und Selbständige Vorteile verspricht.

Die USA fliegen 23.000 aus. Die FDP fordert trotzdem eine Weiterführung aller Afghanen aus Ramstein in die USA. Wie steht denn dann Deutschland vor der Welt da? Afghanistan allein ist schon so peinlich genug.

Die Linke

ist nicht das Übel

Soziale Probleme haben wir inzwischen durch die Spaltung der Gesellschaft genug. Die soziale Schere in der deutschen Gesellschaft ist in vielen Punkten einer verfehlten Sozial- und Arbeitspolitik zu verdanken. Die vielgepriesene Solidargemeinschaft hat sich zu einem Bereicherungsprojekt für wenige entwickelt und wird von vielen gespeist, die sich selbst mit sinkenden Einkommen Richtung Armut ackern. Dieser, nicht unerhebliche Teil der Gesellschaft kann hoffnungsvoller mit einer links orientierten Politik leben.

Die CDU kann sich auch beruhigen, denn Die Linke hat für sich den gravierenden Nachteil, dass viele Nichtwähler links denken, aber eben nicht wählen. Das hält die Zustimmung im Endergebnis dann doch zu klein für erheblichen Einfluss in einer möglichen Koalition. Ein wenig links schadet nicht.

was die AFD will

weiß ich auch nicht so genau….

mal dagegen sein? Opposition als Programm?


Die Auswahl der Perspektiven fällt schwer, da man als Wähler nicht weiß, welche Wahlversprechen überhaupt zur Realisation vorgesehen sind.

decision-5291766
alle Wege führen ins nichts

Wahlprogramme

(im Originaltext)